Landeshauptstadt: Tourismusbranche soll Parkpflege unterstützen
Vorschlag der Rathauskooperation erhält Unterstützung, erntet aber auch Skepsis
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Sanssouci - Nach dem vorläufigen Aus für den Pflichteintritt für den Park Sanssouci wächst in Potsdam der politische Konsens, einen Teil der geplanten freiwilligen Tourismusabgabe für die Parkpflege einzusetzen.
Ein entsprechender Antrag der Rathauskooperation aus SPD, CDU/ANW, FDP und Bündnisgrünen darf auf Unterstützung der Linken und der Potsdamer Demokraten zählen. „Das Grundanliegen würde ich teilen“, sagte Linke-Fraktionschef Hans-Jürgen Scharfenberg am Freitag den PNN. Allerdings sei er „nicht sehr optimistisch“, dass die Tourismusbranche ihre ablehnende Haltung aufgebe. Wie berichtet hatte die eigens gegründete AG Tourismusabgabe, in der unter anderem Hoteliers, Gastronomen und Einzelhändler vertreten sind, die Verwendung einer freiwilligen Abgabe für die Pflege der Parks der Schlösserstiftung ausgeschlossen. Die Mittel sollen stattdessen für Tourismusmarketing ausgegeben werden. Auch Peter Schultheiß, Fraktionschef der Potsdamer Demokraten, würde den Antrag der Rathauskooperation „mittragen“. Allerdings hätte er einen Pflichteintritt für die bessere Alternative gehalten. „Wir wollen ja, dass vor allem die Touristen einen Beitrag zur Pflege der Parks leisten“, so Schultheiß. Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) reagierte auf den Kooperationsvorstoß am Freitag zurückhaltend. Der Vorschlag werde „in die Diskussion einfließen“, ließ Jakobs ausrichten.
Die Schlösserstiftung wollte den Pflichteintritt in Höhe von zwei Euro in einer von 2013 auf 2017 begrenzten Testphase jährlich zwischen Ostern und Ende Oktober nur im Park Sanssouci erheben. Mit dem Geld sollte das Pflegedefizit in den Parks in Höhe von jährlich rund 4,5 Millionen Euro zum Teil aufgefangen werden. Am 29. Februar sollte der Stiftungsrat, in dem die Länder Brandenburg und Berlin sowie der Bund vertreten sind, eine Entscheidung treffen. Allerdings ließ das Land Brandenburg das Thema am Donnerstag von der Tagesordnung nehmen. Grund sind juristische Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Testmodells. Eine für die PNN gefertigte Expertise des Potsdamer Uni-Juristen Andreas Musil hatte ergeben, dass die Schlösserstiftung für die Einführung eines Pflichteintritts ihre Satzung ändern müsste. Die Stiftung sieht das anders und bedauerte die Verschiebung. Formal muss der Stiftungsrat am 29. Februar zwar noch über den Antrag Brandenburgs abstimmen, das Thema Parkeintritt zu vertagen. Allerdings hatte Brandenburgs Staatskanzleichef Albrecht Gerber erklärt, der Antrag sei mit dem Land Berlin abgestimmt. pee
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