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Urteil am Verwaltungsgericht: Uni Potsdam muss NPD-Funktionär zur Prüfung zulassen
Die Universität Potsdam ist mit ihrer harten Haltung gegen einen NPD-Funktionär gescheitert. Sie muss den 25-Jährigen brandenburgischen Parteivize zur Abschlussprüfung in Politikwissenschaften zulassen, urteilte das Potsdamer Verwaltungsgericht am Donnerstag.
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Potsdam - Die Universität Potsdam ist mit ihrer harten Haltung gegen einen führenden NPD-Funktionär gescheitert - wegen Verfahrensfehlern. Sie muss einen führenden NPD-Funktionär in Brandenburg zur Abschlussprüfung zulassen. Das Potsdamer Verwaltungsgericht gab am Donnerstag der Klage von Ronny Zasowk statt. Der 25-Jährige ist Vize-Chef der rechtsextremistischen Partei in Brandenburg und studiert in Potsdam Politikwissenschaften.
Die Universität hatte sein Pflichtpraktikum, das Voraussetzung für die Prüfungszulassung ist und das Zasowk 2009 in NPD-Bundeszentrale in Berlin-Köpenick absolviert hatte, nicht anerkannt. Das Potsdamer Verwaltungsgericht stellte nun Verfahrensfehler der Universität-Leitung fest und gab dem 25-Jährigen recht.
Zasowk ist nicht nun Vize-Landesvorsitzender der NPD in Brandenburg, sondern auch Chef der NPD in der Lausitz, dem aktivsten und radikalsten Kreisverband in Brandenburg, der eng mit militanten Rechtsextremisten verzahnt ist. Nach Einschätzung des Verfassungsschutzes ist Zasowk, der im Cottbuser Stadtparlament sitzt, auf dem Weg, in den Führungszirkel der Bundes-NPD aufzusteigen. „Sprachlich und ideologisch ist er dem Neonationalsozialismus zuzuordnen“ und klar antisemitisch.
Zasowk war nach Angaben der Partei während des Praktikums „im Bereich Öffentlichkeitsarbeit tätig“, „Artikel für das Internet geschrieben“ und „Flugblätter entworfen“. Darüber musste Zasowk einen Praktikumsbericht im Prüfungsamt der Universität vorlegen, um das Praktikum für sein Studium anerkannt zu bekommen. Der Vorsitzende des Uni-Prüfungsausschusses sichtete den Bericht und wollte dem NPD-Funktionär die Bescheinigung nicht ausstellen, womit Zasowk auch die Zulassung zur Abschlussprüfung verwehrt blieb. Für Dirk Wilking, Chef der Mobilen Beratungsteams gegen Rechts in Brandenburg, ist es nicht Aufgabe der Universität, „Diktatoren auszubilden“.
Uni-Dekan Klaus Goetz stellte damals fest, der Praktikumsbericht lasse nicht erkennen, „welche an der Universität Potsdam erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten bei einer Partei, deren Verfassungstreue in Zweifel steht, eingeübt, überprüft oder ergänzt wurden“. Ebenso könne er nicht sehen, „dass das Praktikum Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden vermittelte, welche zu verantwortlichem Handeln in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen, den natürlichen Lebensgrundlagen verpflichteten Rechtsstaat befähigen“. Das aber schreibt das Hochschulgesetz in Brandenburg vor.
Diese Auffassung vertritt die Universitätsleitung auch weiterhin, sagte eine Sprecherin. Die Hochschule will nun Lehren und Konsequenzen für ähnliche Fälle aus dem Urteil ziehen. (mit dapd/epd)
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