
© Andreas Klaer
Ständehaus: Landkreis will Potsdams Naturkundemuseum
Restitutionsverfahren um früheres Ständehaus gescheitert: Potsdam-Mittelmark streitet jetzt vor Gericht um Potsdamer Immobilie in der Breiten Straße.
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Bad Belzig / Potsdam - Zwischen dem Landkreis Potsdam-Mittelmark und der Landeshauptstadt gibt es einen neuen Zankapfel: Das Landratsamt in Bad Belzig meldet Ansprüche auf das Grundstück in der Breiten Straße 13 in Potsdam an und zieht dafür jetzt sogar vor den Kadi. Das geht aus einer Eilentscheidung hervor, die Landrat Wolfgang Blasig und Kreistagspräsident Lothar Koch (SPD) unterzeichnet haben. Das dortige Gebäude, in dem sich heute das Naturkundemuseum befindet, diente vor über 200 Jahren als Ständehaus. Dort hatten sich Bürgerschaft und Adel der Potsdamer Nachbarkreise regelmäßig versammelt und ihre Finanzverwaltung untergebracht. Dieser Geschichte besinnt man sich in Bad Belzig offenbar noch heute.
Zwar wurde das Ständehaus schon ab 1815 als Wohnhaus genutzt – die Verwaltungen zogen damals laut dem Potsdamer Historiker Klaus Arlt nach Belzig, Rathenow und Nauen um. Eigentümer des Gebäudes blieb laut Grundbuch jedoch der Landkreis Zauch-Belzig, und das bis nach dem Zweiten Weltkrieg. Der Landkreis ist 1952 im Zuge der Zentralisierung der Verwaltung in der DDR aufgelöst worden, Rechtsnachfolger wurde nach der Wende Potsdam-Mittelmark. Laut Argumentation des Landratsamtes ist das Grundstück in der Breiten Straße 1961 auf gemeinsame Anweisung der DDR-Finanz- und Innenminister an den Rat der Stadt Potsdam übertragen worden.
Wegen dieser vermeintlichen Enteignung hat der Landkreis bereits 1995 ein Restitutionsverfahren angestrengt. Das zuständige Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen in Cottbus hat das Verfahren jetzt abgeschlossen – und den Antrag auf Rückerstattung abgelehnt. Begründung: Das Gebäude sei nicht erst 1961 dem Zentralstaat, sondern bereits 1949 „der damals noch existenten Landesregierung der Provinz Mark Brandenburg“ übertragen worden. Dadurch sei ein Restitutionsanspruch ausgeschlossen. Zudem sei eine Rückerstattung nicht möglich, wenn „die betreffende Sache unmittelbar durch ihren Gebrauch dem Gemeinwohl dauernd zu dienen bestimmt ist“, also öffentlich genutzt wird. Bei einem Museum sei dies eindeutig der Fall, heißt es aus Cottbus.
Gegen diese Entscheidung will der Landkreis jetzt vor dem Verwaltungsgericht in Potsdam klagen. Natürlich handele es sich beim Betrieb eines Museums um eine öffentliche Verwaltungsaufgabe, heißt es in einer Beschlussvorlage des Landratsamts. „Diese Aufgabe kommt aber auch dem Kreis zu.“ Der Kreistag soll die Klage auf seiner nächsten Sitzung am 29. September nachträglich genehmigen. Ob der Landkreis das Haus tatsächlich selbst als Museum nutzen will oder eher den Vermögenswert des Gebäudes sieht, dazu wollte sich in der Verwaltung gestern niemand äußern.
In Potsdam sorgt die Forderung aus Bad Belzig jedenfalls für Kopfschütteln. Das Gebäude sei zu einer Zeit als Ständehaus genutzt worden, als es weder Potsdam-Mittelmark noch Zauch-Belzig gab, erklärte der Historiker Hartmut Knitter gestern auf Anfrage. Tatsächlich ist letzterer erst nach dem Wiener Kongress 1815 gegründet worden, aus dem ehemals sächsischen Amt Belzig-Rabenstein und der märkischen Zauche. Das Ständehaus war da schon ein Wohnhaus. Errichten lassen habe es ohnehin ein ganz anderer: Preußenkönig Friedrich der Große hatte seinen Architekten Georg Christian Unger mit dem Bau beauftragt. 1770 wurde er fertiggestellt. Und nehme man es historisch ganz genau, dann hätte, meint Knitter, auch der Landkreis Havelland Ansprüche auf die Rückübertragung – waren doch auch seine Stände hier versammelt.
Knitter hatte zu DDR-Zeiten selbst im damaligen „Bezirksmuseum für Natur und Geschichte“ gearbeitet, das sich ab 1953 im früheren Ständehaus befand. Der rechte Gebäudeteil sei im Krieg zerstört worden, erst in den 1970ern wurde ein Neubau hochgezogen. Insgesamt sei das Gebäude bis dahin modernisiert worden. „Wir haben Öfen einbauen lassen und ein neues Treppenhaus“, erinnerte er sich. Solche Investitionen müsste man bei einer Rückübertragung gegenrechnen, meint er – wenn man es so genau nehmen möchte.
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