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Sport: Fußball-Übertragungsrechte: Interview: "Fußball gehört dazu"

Martin Schippan (32) ist Medienrechtsanwalt in München. Mit ihm sprach Lutz Haverkamp.

Martin Schippan (32) ist Medienrechtsanwalt in München. Mit ihm sprach Lutz Haverkamp.

Ist Leo Kirch ein gerissener Geschäftsmann oder verstößt er gegen gültige Gesetze?

Grundsätzlich denke ich, dass das Ansinnen der ARD, von Bundesligaspielen Ausschnitte in der Tagesschau zu zeigen, rechtmäßig ist. Das wird die ARD auf Grund geltender Gesetze und eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts durchsetzen können.

Was besagen die Gesetze?

Der Rundfunkstaatsvertrag regelt die unentgeltliche Kurzberichterstattung über Ereignisse von allgemeinem Interesse. Und Fußball gehört definitiv dazu.

Kann jeder Sender am Samstag ab 17 Uhr 15 in Bildern über die Bundesliga berichten?

Nein, nicht ab 17 Uhr 15. Das Fernsehen darf die Zuschauer nicht aus dem Stadion fernhalten. Darum gab es früher die ARD-"Sportschau" und "ran" auf Sat 1 erst nach 18 Uhr. Auch die ARD hatte erst in der 20-Uhr-Tagesschau mit bewegten Bildern berichtet.

Kann der Streit noch beigelegt werden?

Ich glaube nicht, dass Kirch und der Liga-Verband es auf eine gerichtliche Klärung ankommen lassen. Denn nach meiner Ansicht würde die ARD für die Kurzberichterstattung in der Tagesschau Recht bekommen.

Schadet der Zwist dem deutschen Fußball?

Im europäischen Vergleich sind wir noch verwöhnt. Im freien Fernsehen in Frankreich oder England werden erst Stunden später Top-Spiele gezeigt. Vorher muss für Live-Übertragungen bezahlt werden.

Wo informieren Sie sich am Samstag?

Vermutlich in der Tagesschau. Ich habe kein Premiere-Abo von Kirch.

Ist Leo Kirch ein gerissener Geschäftsmann od

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