Wirtschaft: Arbeitslose sollen mehr dazu verdienen dürfen Alle Parteien einig: Regeln müssen geändert werden
Berlin Auch die Union fordert jetzt eine Ausweitung der Zuverdienstmöglichkeiten für Empfänger des Arbeitslosengeldes II. CDU-Parteichefin Angela Merkel kündigte am Donnerstag einen entsprechenden Vorstoß der Unionsparteien im Bundestag an.
Berlin Auch die Union fordert jetzt eine Ausweitung der Zuverdienstmöglichkeiten für Empfänger des Arbeitslosengeldes II. CDU-Parteichefin Angela Merkel kündigte am Donnerstag einen entsprechenden Vorstoß der Unionsparteien im Bundestag an. Unterstützung erhält die CDU-Chefin von der FDP. Partei- und Fraktionsvize Rainer Brüderle hält die Zuverdienste ebenfalls für „nicht ausreichend“. In einem Positionspapier zum Arbeitsmarkt spricht Brüderle sich dafür aus, dass Arbeitslosengeld-II-Bezieher künftig von jedem verdienten Euro 40 Cent behalten dürfen.
Momentan dürfen ALG-II-Empfänger für einen Zuverdienst bis 400 Euro nur 15 Prozent behalten. Merkel schlug vor, bei geringen Zuverdiensten bis 165 Euro die volle Summe auszuzahlen. Bis 400 Euro seien 30 Prozent sinnvoll. Die Union erhofft sich von dieser Ausweitung, niedrig bezahlte Nebenjobs auf dem ersten Arbeitsmarkt attraktiver zu machen. Für manchen ALG-II-Empfänger ist ein so genannter Ein-Euro-Job auf dem zweiten Arbeitsmarkt attraktiver, als sich um einen Job auf dem ersten Arbeitsmarkt zu bemühen. Vor gut einem Jahr hatte die Union im Vermittlungsausschuss das Gegenteil durchgesetzt, nämlich geringere Zuverdienstregeln. Politiker von SPD und Grünen hatten in den vergangenen Wochen an dieser Stelle Veränderungen gefordert.
Um mehr Beschäftigung zu schaffen, spricht sich FDP-Vizechef Brüderle dafür aus, Arbeitslosen bei Tarifverträgen ein qualifiziertes Vetorecht einzuräumen. „Das Tarifkartell kann dann die Interessen der Arbeitslosen nicht so einfach ignorieren“, sagte Brüderle dem Tagesspiegel. Er wirft Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden vor, bei den Lohnabschlüssen nur die Arbeitsplatzbesitzer im Blick zu haben. Nach dem Vorbild von Volksbegehren sollten Arbeitslose bei Flächentarifabschlüssen, die oberhalb der Branchenproduktitvität liegen, ein Arbeitslosenbegehren starten können. Falls mehr als zehn Prozent der Arbeitslosen in einem Tarifbezirk für einen Abschluss maximal in Höhe des Produktivitätsfortschritts stimmten, sollten die Tarifpartner neu verhandeln müssen.
Brüderle fordert außerdem, die Tarifpartner an den Kosten der Arbeitslosigkeit zu beteiligen. Sie sollten ein Prozent der jährlichen Defizite der Bundesagentur für Arbeit übernehmen. Das sei ein „spürbarer Anreiz“, an die Arbeitslosen zu denken. SB/ce
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