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© dpa/Montage: Mika

Steuerhinterziehung: Betrug bleibt Betrug

Man braucht kein Konto in der Schweiz, um den Fiskus zu hintergehen. Aber auch im Kleinen ist Steuerhinterziehung strafbar.

Steuerhinterzieher brauchen starke Nerven – vor allem wenn sie Konten in der Schweiz oder in Luxemburg haben. Seitdem in Deutschland Steuer-CDs mit Namen möglicher Steuerflüchtlinge kursieren, leben viele wohlhabende Bürger in Angst. Die Furcht, erwischt zu werden, treibt immer mehr von ihnen dazu, sich selbst bei den Finanzämtern anzuzeigen (siehe Kasten), um so zumindest um eine Strafe herumzukommen.

KAVALIERSDELIKT

Doch während die Großen zittern, machen die Kleinen unverdrossen weiter. Moralische Bedenken gibt es kaum, Steuerhinterziehung ist fast ein Volkssport geworden. „Das gilt als Kavaliersdelikt“, sagt Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). Pendler, die auf dem Papier ihren Arbeitsweg um ein paar Kilometer verlängern, Gourmets, die ein Abendessen mit der Ehefrau als Geschäftsessen tarnen oder Bücherfreunde, die den neuen Dan Brown per Quittung zur „Fachliteratur“ umwidmen – sie alle sind Steuerhinterzieher. Rund 30 Milliarden Euro werden in Deutschland jedes Jahr an Steuern hinterzogen, schätzt Dieter Ondracek, Bundesvorsitzender der Deutschen Steuergewerkschaft. Wer sein Auto ohne Rechnung und ohne Mehrwertsteuer reparieren lässt, die Putzfrau schwarz beschäftigt und auch sonst am Finanzamt vorbei trickst, macht sich strafbar. Millionen spart er nicht, sondern meistens nur ein paar hundert Euro im Jahr.

PERSONALMANGEL

Dass nicht alles auffliegt, liegt an der mangelhaften Kontrolle. Da in den Finanzämtern Personal fehlt, haben die Sachbearbeiter kaum Zeit, die Steuererklärungen auf Plausibilität zu prüfen. Während die Beamten in den Amtsstuben früher minutiös die Erklärungen kontrollierten und die beigefügten Quittungen studierten, werden die Unterlagen heute durch die EDV gejagt. Die meisten kommen ungeprüft wieder heraus. „Der Computer soll Auffälligkeiten herausfiltern“, berichtet Wolfgang Wawro, Präsident des Steuerberaterverbandes Berlin-Brandenburg. Findet sich nichts, ist die Sache erledigt. Nur bei deutlichen Diskrepanzen zum Vorjahr oder bei zufälligen Stichproben, landet die Erklärung dann doch wieder auf dem Tisch des Sachbearbeiters. Ob geprüft wird oder nicht, hängt nicht zuletzt von den Verhältnissen vor Ort ab. „In Hochdruckzeiten werden viele Erklärungen durchgewunken“, weiß NVL- Geschäftsführer Uwe Rauhöft. Legt eine Grippewelle das Amt lahm, wird weniger geprüft. Auch die Größe des Amtes kann eine Rolle spielen. Tendenziell werde in größeren Behörden, in denen mehr zu tun ist, weniger genau hingesehen als in kleineren Ämtern, berichtet Uwe Lange vom Steuerberatungsunternehmen Ecovis in Berlin.

GESCHÄFTSESSEN

Aber selbst wenn die Akte im Finanzamt durchgesehen wird, gibt es Behauptungen, die der Sachbearbeiter schwer kontrollieren kann. Beispiel: Geschäftsessen. Da er nicht mit am Tisch sitzt, muss er den Angaben auf dem Bewirtungsnachweis im Prinzip Glauben schenken. In jedem Fall hört der gute Glaube auf, wenn der Gastgeber übertreibt. Wer drei Mal in die Woche Herrn Müller, Meier oder Schmidt zum Geschäftsessen ausführt, macht sich verdächtig. Strafbar ist indes auch schon die eine private Einladung, die abgesetzt wird.

PENDLER

Wer seinen Weg zur Arbeit auf dem Papier verlängert, kam früher in vielen Fällen ungeschoren davon. Denn der Sachbearbeiter wohnt meist nicht in der Nachbarschaft. Doch im Internetzeitalter lassen sich Entfernungsangaben per Routenplaner in Sekundenschnelle überprüfen. Früher mussten die Sachbearbeiter mühsam mit einem kleinen Entfernungszähler den Stadtplan entlangfahren. Steuerbetrüger nutzten das weidlich aus. Ging die virtuelle Reise über den Knick des Plans, konnte das Rädchen schon einmal abrutschen. Solche Kniffe gibt es heute nicht mehr.

VORSATZ

Wer Steuern hinterzieht, wird dann strafrechtlich belangt, wenn er vorsätzlich gehandelt hat. Schlimmstenfalls droht eine Haftstrafe bis zu zehn Jahren. Ohne Vorsatz wird aus der Steuertrickserei eine Steuerverkürzung, die als Ordnungswidrigkeit nur mit einer Geldbuße belegt ist. Es braucht schon eine wirklich gute Erklärung, um den Verdacht, vorsätzlich gehandelt zu haben, zu entkräften, weiß Uwe Lange von Ecovis.

RISIKO

Die Betrügerei mit vermeintlichen Fachbüchern funktioniert schon im Ansatz nicht mehr. „Die Finanzämter wollen jetzt die Titel auf der Quittung sehen“, weiß Steuerberater Wawro. Auf keinen Fall sollte man auf die Idee kommen, Unterlagen zu frisieren. Wer auf der Buchquittung Bestellnummern verändert, begeht nicht nur Steuerhinterziehung, sondern auch noch Urkundenfälschung, warnt Steuerberater Lange. Auch wer an der Tankstelle fremde Tankbelege aus dem Müll kramt und dem Finanzamt vorlegt, macht sich nicht nur wegen Steuerdelikte strafbar, sondern wegen Betruges.

Die meisten Täter versuchen, rein private Ausgaben von der Steuer abzusetzen. Genauso strafbar ist es aber, auf der Einnahmenseite zu schummeln, also zum Beispiel Honorare zu verschweigen. „Öffentliche Institutionen melden alle Honorarzahlungen dem Finanzamt“, warnt Steuerberater Wawro. Auch bei privaten Firmen ist das Risiko, erwischt zu werden, sehr groß. Denn alle paar Jahre kommt der Betriebsprüfer und sieht sich die Einnahmen-/Ausgaben-Rechnungen des Betriebes an. Dann wird gern geprüft, ob die Honorarempfänger das Geld auch vorschriftsgemäß versteuert haben.

Gleiches gilt für Arbeitnehmer, die auf Dienstreisen im Hotel abgestiegen sind. Seit Jahresanfang müssen die Hoteliers wegen der unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze die Kosten für Übernachtung und Frühstück separat ausweisen. Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für Müsli und Croissants über die Pauschale von 4,80 Euro hinaus, muss der Arbeitnehmer das in seiner Steuererklärung als geldwerten Vorteil versteuern. Wer das nicht tut, hinterzieht Steuern.

An manchem Stammtisch mag man als Steuerbetrüger noch renommieren. Aber wenn es sich schon im Großen nicht lohnt, sich mit dem Fiskus anzulegen, ist es bei solchen Kleinigkeiten erst recht Unsinn. Am Ende kann es teuer werden. Und es kommt noch etwas hinzu: Nur, wer alles korrekt angibt, darf sich moralisch jenen Großtätern mit Konten in der Schweiz oder sonstwo überlegen fühlen.

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