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Wirtschaft: Bund kommt Mehdorn entgegen

Verkehrsminister Tiefensee will der Bahn mehr Macht geben und den Einfluss auf die Schienen abgeben

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Berlin - Im Streit um die Privatisierung der Deutschen Bahn will Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) dem Konzernchef Hartmut Mehdorn in wichtigen Punkten entgegenkommen. In dem Gesetzentwurf für den Teilverkauf der Bahn, der dieser Zeitung vorliegt, räumen Tiefensees Beamte der Bahn weitaus mehr Macht über das Schienennetz ein, als es in früheren Plänen vorgesehen war. Mehdorn hatte Ende Januar scharfe Kritik an ersten Überlegungen geübt und bezweifelt, dass sein Unternehmen unter diesen Bedingungen privatisierungsfähig wäre.

Im vergangenen Herbst hatte sich die Koalition darauf geeinigt, Teile des letzten Großkonzerns in Staatsbesitz bis 2009 zu verkaufen. Nach Mehdorns Vorstellungen sollte auch das 34 000 Kilometer umfassende Schienennetz mitveräußert werden. Die Parlamentarier hatten aber darauf gepocht, dass der Bund die Kontrolle über die Gleise behält. Der Gesetzentwurf zum „Bundeseisenbahnenstrukturgesetz“, den das Verkehrsministerium derzeit mit dem Wirtschafts- und dem Finanzressort abstimmt, sieht nun vor, dass der Bund Schienen, Bahnhöfe und die Netz-Energiesparte nur formal behält. Die entscheidende wirtschaftliche Nutzung soll aber für mindestens 15 Jahre der Bahn übertragen werden. Im Anschluss hat der Konzern eine Verlängerungsoption um weitere zehn Jahre. Er soll das wertvolle Netz auch in seiner Bilanz führen dürfen. Die Kosten für Pflege und Ausbau der Schienen garantiert aber der Staat mit einer Zahlung von mindestens 2,5 Milliarden Euro pro Jahr.

Veränderungen gegenüber dem ersten Entwurf erreichte die Bahn vor allem bei der Frage, wer Entscheidungen über Investitionen in das Netz trifft. Zunächst sollte dem Bahn-Vorstand noch verboten werden, Einfluss auf die Schienensparte zu nehmen, die in gesonderte Unternehmen ausgegliedert werden sollen. Damit wollte der Bund verhindern, dass die Bahn Wettbewerber benachteiligt. Diese Bestimmungen im Gesetzentwurf wurden nun von den Beamten ersatzlos gestrichen. Auch bei der Frage, wie lange der Staat für das Schienennetz bezahlt, setzte sich die Bahn durch – statt zehn Jahre soll eine Vereinbarung nun 15 Jahre laufen. Zusätzlich gibt es eine Verlängerungsoption um „mindestens“ fünf Jahre.

Bei einem Streit über die Qualität des Netzes soll die Bahn ebenfalls bessere Karten bekommen. Bislang sollte der Bund die Übereinkunft mit der Bahn kündigen können, falls der Konzern das Netz verkommen lässt. Nun soll eine Kündigung erst möglich sein, wenn die Bahn dies wiederholt geschehen lässt. Auch bei der Entschädigung, die der Bahn in diesem Fall zusteht, bekommt das Unternehmen mehr Einfluss. Ursprünglich wollte allein der Bund die Summe festsetzen dürfen – nun ist ein kompliziertes Schiedsverfahren geplant, bei dem die Bahn und Experten mitreden dürfen.

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