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Der Bund will Haushalte unterstützen, damit diese alte Fenster, Türen und Gasheizungen austauschen.

© Zacharie Scheurer/dpa

Reform der Gebäudeförderung: Bundesregierung will Fokus künftig auf Sanierung legen

Die Reform der milliardenschweren Förderung soll dazu führen, dass „Energiefresser“ ausgetauscht werden. Das können alte Fenster, Türen und Gasheizungen sein.

Mit einer Reform der milliardenschweren staatlichen Gebäudeförderung will die Bundesregierung den Fokus künftig auf die Sanierung legen. Zugleich werden Fördersätze etwa für den Einbau von Wärmepumpen verringert. Ziel sei es, dass möglichst viele Menschen vom Förderprogramm profitieren, damit sie „Energiefresser“ wie alte Fenster, Türen und Gasheizungen austauschen und Häuser und Wohnungen sanieren, wie das Wirtschaftsministerium am Dienstag mitteilte.

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Hintergrund ist auch die Drosselung russischer Gaslieferungen: „Weniger Energie zu verbrauchen, ist der günstigste und effizienteste Beitrag zu mehr Unabhängigkeit und Klimaschutz und hilft, bei den Energiekosten zu sparen“, sagte Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne).

Die Fördersätze werden verringert, um fünf bis zehn Prozentpunkte. Beispiele: Früher bekam man laut Ministerium bis zu 30.000 Euro Förderung für den Einbau einer Wärmepumpe, nach der Reform bis zu 24.000 Euro. Für einen Fensteraustausch konnte man früher bis zu 15.000 Euro bekommen, nach der Reform seien es 12.000 Euro.

„In Zukunft bekommt der oder die Einzelne etwas weniger an Förderung als vorher, aber dafür können viele Menschen von den Förderprogrammen profitieren“, erläuterte Habeck. Dies sei in Zeiten von hohen Energiekosten angezeigt.

„Die allermeisten Menschen leben in älteren Häusern. Jetzt zu sanieren, Fenster auszutauschen, die Gasheizung rauszuwerfen - das hilft, um Kosten zu sparen und geht mit Klimaschutz Hand in Hand“, so Habeck weiter. Der Effekt für Energieeinsparung und Klimaschutz liege bei der energetischen Gebäudesanierung rund um das 4,5-fache höher als im Neubau.

Änderungen sollen ab Donnerstag in Kraft treten

Konkret geht es um eine Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude und um Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds. Geplant sind laut Ministerium pro Jahr Fördermittel in Höhe von 13 bis 14 Milliarden Euro, davon etwa 12 bis 13 Milliarden Euro für Sanierungen.

Die Änderungen bezüglich der Sanierungen sollen bereits am Mittwoch im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und am Donnerstag in gestufter Reihenfolge in Kraft treten. Vom 28. Juli an gelten demnach neue Förderbedingungen bei Komplettsanierungen und der noch laufenden Neubauförderung und ab dem 15. August neue Förderbedingungen bei Einzelmaßnahmen der Sanierung.

Die Neubauförderung soll weitgehend auf zinsverbilligte Kredite umgestellt werden - und in einem weiteren Schritt vom Bauministerium in enger Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium für das Jahr 2023 grundlegend umgestaltet werden.

Anfang des Jahres hatte Habeck wegen einer Antragsflut Zuschüsse über die Förderbank KfW für ein stark nachgefragtes Neubau-Förderprogramm kurz vor Ende der Antragsfrist vorzeitig gestoppt. Begründet wurde dies mit drohenden Mehrkosten in Milliardenhöhe. Es laufen Nachfolgeprogramme mit höheren Anforderungen. (dpa)

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