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Kein Platz mehr für Fahrradfahrer. Blockierte Fahrradspuren führen immer wieder zu Unfällen.

© Carlo - stock.adobe.com/carlo prearo / TSP

Falschparker im Visier: Werden sie bald von Kamerafahrzeugen registriert?

Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge sind gerade in Städten ein großes Problem und verursachen immer wieder Unfälle. Kann der Fotobeweis am Straßenrand für mehr Sicherheit sorgen?

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Die Ampel-Regierung will eine gesetzliche Grundlage dafür schaffen, dass Kommunen Parksünder per mobilem Kennzeichen-Scan aufspüren können. Aktuell berät der Bundestag darüber, wie eine Novelle des Straßenverkehrsgesetzes hierzu aussehen könnte.

Wie würde sie die Parksituation verbessern? In unserer Reihe „3 auf 1“ geben drei Experten Antworten.


Halb Europa fährt bereits gut mit dem Ansatz

Die Zeit ist reif für den Fotobeweis am Straßenrand. Die Chancen stehen gut, dass Scan-Fahrzeuge bald auch in Deutschland für mehr Sicherheit und Fairness im Straßenverkehr sorgen. Die Bundesländer haben sich im Rahmen der Straßenverkehrsrechtsreform im Grundsatz dafür ausgesprochen. Der Koalitionsvertrag verspricht „digitale Parkraumkontrolle“. Halb Europa fährt bereits gut mit dem Ansatz, unter anderem Frankreich, Polen und die Niederlande.

Scan-Fahrzeuge ermöglichen mehr Stichproben mit weniger Personal und führen dazu, dass die geltenden Regeln besser eingehalten werden. Parken ohne Parkschein blockiert wertvollen Raum; Falschparken erhöht das Unfallrisiko, weil es zum Ausweichen zwingt und die Sicht behindert, insbesondere für Kinder.

Durch mehr Stichproben werden Parkplätze auch schneller wieder frei. Der Parkplatzsuchverkehr geht zurück und die verbleibenden Suchenden finden leichter einen Platz. Beim Umgang mit den Daten sollten hohe Sicherheitsstandards gelten. Auch dafür gibt es Lösungen, wie die Praxis in anderen Ländern zeigt.


Der Gesetzgeber muss den Bezug zur Verkehrssicherheit wahren

Die Digitalisierung der Verwaltungsaufgaben geht voran, was sie wegen des Personalmangels auch muss. Wenn die Politik nun eine gesetzliche Grundlage dafür schaffen will, dass Kommunen Parksünder per mobilem Kennzeichen-Scan aufspüren, ist das nachvollziehbar. Aktuell berät der Bundestag darüber, wie eine Novelle des Straßenverkehrsgesetzes hierzu aussehen könnte. Der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) begleitet den Prozess.

Zur Verarbeitung von Kfz-Kennzeichen sind unter anderem Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu beachten. Dabei müssen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Interesse der Verwaltung, Parksünder einfach und effizient zu finden, in Einklang gebracht werden.

Grundsätzlich steht dem aus datenschutzrechtlicher Sicht nichts im Weg. Der Gesetzgeber muss den Bezug zur Verkehrssicherheit wahren und den Eingriff insgesamt verhältnismäßig ausgestalten. Dazu zählt etwa, den Zweck klar zu fassen und transparent vorzugehen. Auch dann, wenn er die weitere Ausgestaltung den Bundesländern überlässt.


Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge beeinträchtigen die Verkehrssicherheit

Aus Sicht des ADAC sind beim Thema Scancars noch sehr viele Fragen offen. Klar ist, dass gerade in Großstädten der Parkdruck zunimmt und gleichzeitig viele Städte versuchen, Parkplätze zu reduzieren. Das führt dazu, dass Fahrzeuge teilweise verkehrswidrig abgestellt werden. In bestimmten Bezirken kann eine bessere Überwachung, etwa durch die Scancars, auch zu einer höheren
Parkdisziplin führen, denn das Risiko erwischt zu werden steigt.

Das wäre eine gute Entwicklung im Sinne der Verkehrssicherheit, denn häufig beeinträchtigen widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge auch die Verkehrssicherheit. Parkraumüberwachung und Ahndung können hier gegensteuern.

Ob Scancars in der Breite eine Lösung sind, ist allerdings fraglich. Hier liegt es an den Kommunen, das jeweils geeignete Mittel zu wählen. Zusätzlich stellt sich für den ADAC die Frage, ob auch die Scancars solche Fahrzeuge erkennen, die vielleicht zwar einen Parkschein haben, aber vor Feuerwehrzufahrten, auf der Fahrbahn oder auf Gehwegen parken. Im Zuge der Erhöhung Verkehrssicherheit wäre es für den ADAC ein wesentlicher Punkt, der neben dem Thema Datenschutz aber noch völlig offen ist.“

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