Mieter müssen nur dann Schnee fegen und Glätte beseitigen, wenn es in der Hausordnung oder Mietervertrag stehtVON ANDREAS LOHSE Wer hat denn da wieder geschlafen?, flucht dieser Tage mancher, der auf dem vereisten Fußweg unsanft ausgleitet.
Alle Artikel in „Immobilien“ vom 11.01.1997
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Eigentümerwechsel bei Paradeobjekten in der City Ost / JLW: Beachtenswerte Studie / Neues im WestenVON RALF SCHÖNBALL Neues Jahr, neues Glück.Das dürfen sich vor allem Entwickler von Bürohäusern wünschen.
Wie Bauträger sich auf Kosten von Handwerker bereichernVON RALF SCHÖNBALL U nseriöse Bauträger, die Eigenheime als Preisbrecher offerieren, nehmen bisweilen den Konkurs von Handwerkersbetrieben und Generalunternehmern bewußt in Kauf.Vor allem ausländische Unternehmen gehen solchen unseriösen Bauträgern auf den Leim.