Mieter müssen nur bis zu einer vertraglich vereinbarten Höchstgrenze zahlenVON ANDREAS LOHSE Die Instandhaltung einer Wohnung obliegt grundsätzlich dem Vermieter - so steht es zumindest im Gesetz (§ 536 BGB).Gleichwohl kann der Mieter verpflichtet werden, sich um Bagatellen selbst zu kümmern und kleinere Schäden aus eigener Tasche zu bezahlen.
Alle Artikel in „Immobilien“ vom 31.05.1997
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Vorstandschef der Falkenhöh AG über die Zukunft der Immobilientochter des BüroartikelherstellersVON RALF SCHÖNBALL N ach dem schwächeren Jahresabschluß des Büromultis Herlitz, wurden Absichten gemeldet, die Immobilientochter Falkenhöh AG zu verkaufen.Deren Vorstandsvorsitzenden Martin Kleinschmitt befragte Ralf Schönball dazu.