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Ein eher nüchternes Kürzel öffnet Welten, zumindest einigen: Paragraph 570 BGB.Der Richter beim Landgericht Rostock und Referent im Bonner Justizministerium, Dirk Both, beschreibt ihn als einen Paragraphen, der "sonst eher versteckt ein Schattendasein fristet und - so scheint es - nur gelegentlich zu historisch bedingten Anlässen entstaubt wird.

Von Andreas Lohse
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