Wer sein Leben mit Haustieren teilt, muss für Schäden an der Wohnung meist selbst aufkommen.
Alle Artikel in „Immobilien“ vom 28.02.2009
In der Arndtstraße in Adlershof, nicht weit entfernt vom Wissenschaftscampus, befindet sich eine Immobilie, die in der kommenden Woche versteigert wird. Dabei handelt es sich um eine denkmalgeschützte Villa, die vor gut 120 Jahren errichtet und Ende der Neunziger modernisiert wurde.
Vermieter dürfen die Tierhaltung in der Mietwohnung nicht pauschal untersagen. Steht eine solche Klausel im Vertrag, ist sie unzulässig.
Die Entscheidung zwischen neu oder alt ist eine Güterabwägung.
Ab 1. April gelten neue Richtlinien: Wer sein Haus energiesparend saniert, bekommt ab 1. April mehr Zuschüsse vom Staat.
Gute Berliner Lagen sind nach wie vor gefragt, in schlechteren fallen die Preise drastisch.
Wer muss zahlen, wenn im Rahmen einer Modernisierung unnötige Kosten produziert werden?