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„Privat“ besser selbst aufpassenVermieter von Pkw-Parkplätzen sind gegenüber ihren Mietern nicht verpflichtet, im Winter bei Schnee und Eis abstumpfende Mittel zu streuen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf zog einen Vergleich mit den öffentlichen Parkplätzen, wo auch nur eine eingeschränkte Verkehrssicherungspflicht der Betreiber bestehe, etwa wenn die Parkfläche sehr groß sei.

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