
Wenn der Balkon eines Eigentümers leck ist, müssen die Ursachen gesucht und beseitigt werden. Alles andere ist nur Kosmetik.
Wenn der Balkon eines Eigentümers leck ist, müssen die Ursachen gesucht und beseitigt werden. Alles andere ist nur Kosmetik.
Wohnungseigentümer müssen unter Umständen auch dann eine Balkonsanierung mitzahlen, wenn sie selbst keinen haben. Das gilt, wenn die Eigentümergemeinschaft die notwendige Sanierung mit Mehrheit beschlossen hat, wie aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hervorgeht.
Am 25. und 26.
Was soll beim Anstrich exponierter Holzteile am Dach besonders beachtet werden? Der Bausachverständige Stephen-M. Dworok gibt Antwort.
Am Dienstag soll im Bundeskabinett das Konzept zur Gebäudesanierung verabschiedet werden. Neu im Entwurf ist ein Anreiz für Neubauten.
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