Der ehemalige Spreepark im Plänterwald ist seit Jahren verwaist. Ideen für eine neue Nutzung gibt es viele – doch auch ebenso viele vertragliche Altlasten
Alle Artikel in „Immobilien“ vom 26.12.2010
Darf man den Kaufpreis für Gebäude und Grundstück aufteilen, um eine höhere Abschreibung zu erzielen? Ernst-Michael Ehrenkönig, Notar, antwortet.
Hat ein Vermieter die zwölfmonatige Frist für die Betriebskostenabrechnung verpasst (hier mit der Folge, dass eine an sich fällige Nachzahlung nicht geleistet werden musste), so kann sich der Mieter trotzdem nicht dagegen wehren, dass der Vermieter die Zahlen der „verpassten Abrechnung“ zur Grundlage einer Erhöhung der monatlichen Vorauszahlungen macht. So werde sichergestellt, dass die Abschlagszahlungen künftig den tatsächlich entstehenden Kosten möglichst nahe kommen, meint der Bundesgerichtshof (BGH, AZ: VIII ZR 258/09).

Vermieter müssen bis Jahresende Nachzahlungen aus 2009 einfordern – sonst gehen sie leer aus.
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