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Cool im Pool. Wenn die Saison jetzt vorzeitig endet, darf das Wasser nicht einfach in den Garten abgelassen werden. Poolreiniger und Zusätze wie etwa Chlor würden die Umwelt schädigen, wenn sie versickern. Grundwasser und Bodenorganismen könnten leiden.

© Reinhart Bünger

Energiekrise: Hot Tubs müssen kalt bleiben - ehrlich?

Seit Anfang September darf Wasser in privaten Pools nicht mehr erwärmt werden

Whirlpools gehören seit dem Beginn der Coronapandemie zu den Hotspots in den Showrooms des Fachhandels. Wer so etwas haben wollte, musste lange Wartezeiten in Kauf und viel Geld in die Hand nehmen: Je besser nämlich die Isolierung desto teurer, desto geringer der Stromverbrauch für das regelmäßige Aufheizen im Dauerbetrieb. Seit dem Beginn des September müssen die „Hot tubs“ nun kalt bleiben.

Der Pool bleibt cool

Private Pools, ob drinnen oder draußen, dürfen nicht mehr mit Gas und Strom geheizt werden. So will es die Bundesregierung in ihrer „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristige Maßnahmen (Kurzfristenenergiesicherungsverordnung – EnSikuV)“. Der Energiesparplan – zu dem auch noch weitere „Maßnahmen“ gehören – gilt zunächst bis Ende Februar 2023. Kommerziell genutzte Pools von Hotels und Wellnessanlagen sind – wie auch therapeutische Warmwasserpools – nicht mit einem Verbot belegt, heißt es in der Verordnung.

Wohin das Wasser gehört

Aktuell stellt sich also die Frage: Wohin mit dem Wasser? Sofern es sich um reines Leitungswasser im Pool handelt, ist gegen ein Ablassen in den Garten vielleicht nichts einzuwenden? Sollte man glauben.

Doch in Berlin muss Poolwasser immer über die Schmutz- oder Mischwasserkanalisation abgeleitet werden. „Gemäß Paragraf 4 der Allgemeinen Bedingungen für die Entwässerung in Berlin wäre die Einleitung von Abwasser aus Schwimmbecken und aus Becken mit Springbrunnen zustimmungspflichtig“, sagt eine Sprecherin der Berliner Wasserbetriebe auf Anfrage. Der Paragraf beziehe sich aber nur auf größere stationäre Schwimmbecken und Anlagen. „Abwasser aus Gartenpools und mobilen Kinderschwimmbecken darf ohne Genehmigung über die Hauskanalisation in das öffentliche Kanalnetz abgeleitet werden.“

Sind "Luftsprudelapparate" von der Verordnung betroffen?

Dass alle Pools kalt bleiben müssen, wird allerdings von Unternehmen wie "Whirlpool & Living"bestritten. Das Unternehmen schreibt in einer "Stellungnahme zur Verordnung für kurzfristig wirksame Maßnahmen zum Energiesparen (EnSikuMaV): "Auch wenn sich schon darüber streiten lässt, ob Whirlpools als sogenannte "Luftsprudelmassageapparate" überhaupt unter den Begriff "Badebecken" fallen, so gilt dieses Verbot jedoch nicht, wenn die Beheizung zwingend für therapeutische Anwendungen notwendig ist." Und letztere würden in der Verordnung nicht näher definiert - eine Frage der Auslegung findet das Unternehmen. Überdies, schreibt Whirlpool & Living zu seinen "Softubs": "Die Verordnung trifft ausschließlich Schwimm- und Badebecken, die elektrisch oder mit Gas beheizt werden." Der energiesparsame Softub sei aber ohne eine Heizung konstruiert - das Wasser werde über die Abwärme der Umwälzpumpe erwärmt. Insofern dürfe der Softub gemäß der Verordnung ohne Einschränkung genutzt werden.

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