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Ein Neubau mit Solardach (Symbolbild)

© dpa

Update

Linder will mehr Menschen „Eigentum ermöglichen“: Bund und Länder prüfen Grunderwerbsteuer-Verzicht für private Immobilienkäufe

Bisher verdient der Staat viel Geld, wenn Bürger ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung kaufen. Das könnte sich laut einem Zeitungsbericht der FAZ jedoch ändern.

Stand:

Die Finanzministerien des Bundes und der Länder prüfen eine radikale Reform der Grunderwerbsteuer, die es den Ländern erlauben würde, den privaten Immobilienerwerb zur Selbstnutzung besser zu stellen - bis hin zur völligen Steuerbefreiung. Das berichtet die FAZ unter Berufung auf einen Diskussionsentwurf aus dem Haus von Christian Lindner (FDP).w

„Um mehr Menschen in Deutschland ein Wohnen im selbst genutzten Eigentum zu ermöglichen, werden die Länder zur Erleichterung des Erwerbs von selbst genutztem Wohneigentum befugt, die Grunderwerbsteuer flexibler auszugestalten“, heißt es in einem Diskussionsentwurf aus dem Bundesfinanzministerium, der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt.

Hohe Baukosten und Zinsen machten es Familien inzwischen fast unmöglich, Eigentum zu erwerben, schrieb Lindner am Mittwoch auf Twitter. „Erspartes fließt beim Kauf an den Staat. Wir sollten den Ländern deshalb die gesetzliche Möglichkeit eröffnen, bei selbst genutzten Immobilien auf die Grunderwerbsteuer zu verzichten.“

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Das Finanzministerium betonte, es handele sich um einen ersten Entwurf, der an die Länder verschickt worden sei. „Dies ist ein erster Schritt, um in einen Dialog mit den Ländern zu treten.“

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Der Entwurf sieht laut dem Blatt großen Spielraum der Länder beim privaten Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung vor. Einzige Bedingung wäre, dass sie zu eigenen Wohnzwecken genutzt würden. Demnach könnten die Länder unter anderem einen ermäßigten Steuersatz bis hin zu einem Steuerverzicht anbieten.

Gleichzeitig sei eine Änderung der Regeln vorgesehen, mit denen die Umgehung der Steuer mit Hilfe von Immobiliengesellschaften verhindert werden soll, berichtete die FAZ weiter.

Danach sieht der Diskussionsentwurf vor, nicht länger danach zu gehen, wie viele Anteile an einer Gesellschaft gekauft werden und wie lange sie gehalten werden, sondern danach zu gehen, ob ein einzelner alle Anteile kauft oder eine Gruppe „miteinander abgestimmt“diese erwirbt. Wenn andere Erwerber nur im „dienenden Interesse“ mit von der Partie seien, sollten ihre Anteile den übrigen zugerechnet werden.

„Das alles klingt theoretisch sehr schön, aber ich habe Zweifel, ob das in der Praxis umsetzbar ist“, sagte der CDU-Finanzpolitiker Fritz Güntzler gegenüber der Zeitung.

Das Aufkommen der Grunderwerbsteuer von derzeit rund 17 Milliarden Euro steht den Ländern zu. Diese können selbst über den Steuersatz entscheiden. In Bayern beträgt er 3,5 Prozent, in den übrigen Bundesländern liegt er zwischen 5 und 6,5 Prozent. (Afp)

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