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Finden ihr neues Hilfspaket gut: Olaf Scholz (l.) und Peter Altmaier.

© imago images/photothek/xFlorianxGaertnerx

KfW-Schnellkredite auch für kleine Betriebe: Der Bund weitet seine Corona-Hilfen im November aus

Die KfW-Kredite bis zu 300.000 Euro bekommen bald auch Firmen mit weniger als zehn Mitarbeitern. Details zur Umsatzerstattung müssen noch geklärt werden.

Der Lockdown „light“ führt zu neuen Förderinstrumenten. Am Mittwoch war bekannt geworden, dass von der Schließung betroffene Unternehmen bis zu 75 Prozent ihres Umsatzes erstattet bekommen können. Nun teilten Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) mit, auch den KfW- Schnellkredit für kleine Betriebe zu öffnen.

Die über die Hausbanken ausgegebenen Darlehen mit 100 prozentiger Haftung des Bundes können künftig auch Firmen mit bis zu zehn Mitarbeitern beantragen. Bislang waren die Kredite von bis zu 300.000 Euro Unternehmen mit mehr als elf Mitarbeitern vorenthalten.

Details zur versprochenen Umsatzerstattung blieben Scholz und Altmaier allerdings schuldig. Klar ist bislang, dass die Regelung für unmittelbar von der Schließung betroffene Unternehmen gilt, also etwa für Restaurants, Kinos, Theater oder Fitnessstudios.

Förderrichtline wird gerade noch erarbeitet

Firmen mit weniger als 50 Mitarbeitern sollen in der Regel 75 Prozent des Umsatzes erstattet bekommen, den sie im Vorjahresmonat, also November 2019 erwirtschaftet haben; größere Betriebe sollen bis zu 70 Prozent erhalten, wobei das Beihilferecht der EU hier je nach Unternehmensgröße weitere Abstufungen vorschreibt.

Die konkrete Ausgestaltung der Förderrichtlinien werde derzeit noch erarbeitet, sagte Altmaier. Die Rechnung funktioniert Regierungskreisen zufolge grundsätzlich aber so: Die eigenen Erlöse werden mit anderen staatlichen Hilfsgeldern – wie etwa dem Kurzarbeitergeld oder anderer Coronahilfen – zusammengerechnet; die Lücke, die dann bis zu 75 Prozent des Vorjahresumsatzes bleibt, wird aus dem neuen Programm erstattet.

Der Unternehmer entscheidet über die Verwendung der Mittel

Für Peter Altmaier sind diese Zahlungen ein „selbstverständliches Gebot der gesamtstaatlichen Solidarität“. Scholz sprach von „massiven, in dieser Größenordnung bisher unbekannte Unterstützungsleistungen“. Ab wann Betroffene einen Antrag stellen können, ist noch offen. Er wird im Internet zu stellen sein, wo auch die bisherigen Bundeshilfen abrufbar sind.

Der Verfahrensweg über Anwälte, Steuerberater und Unternehmensberater soll beibehalten werden. Dieser habe sich bewährt. Insgesamt soll „so schnell und so umfänglich wie möglich geholfen werden“, sagte Altmaier. Deshalb betrachte man nur den pauschalen Umsatz und verlange nicht über einzelne Posten Auskunft. Der Unternehmer entscheide, wie die Mittel verwendet werden.

Ob und wie auch mittelbar abhängige Firmen, etwa Lieferanten oder Logistiker unterstützt werden, wird noch verhandelt. Für nach November 2019 gegründete Unternehmen wird der Vergleich mit den Umsätzen von Oktober 2020 herangezogen. Soloselbständige haben ein Wahlrecht: sie können als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz 2019 zugrunde legen. Missbrauch werde dadurch vorgebeugt, dass nur die von den Maßnahmen betroffenen Firmen Geld erhalten, so Scholz.

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