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Wirecard steht auch nach dem Auslaufen des Leerverkaufverbots weiterhin im Fokus.

© imago images / Sven Simon

Nach dem Ende der Leerverkäufe: Die Turbulenzen bei Wirecard gehen weiter

Nachdem das Verbot von Leerverkäufen ausgelaufen ist, schwankt die Aktie von Wirecard wieder stark. Die Finanzaufsicht rechtfertigt ihre Entscheidung.

Angst vor schwankenden Kursen dürfen Aktionäre des Finanzdienstleisters Wirecard derzeit nicht haben. Nachdem die Finanzaufsicht Bafin wie geplant das Verbot von Leerverkäufen hat auslaufen lassen, ging es am Dienstag prompt wieder hoch und runter: Erst brach die Wirecard-Aktie zum Börsenstart um fast acht Prozent ein, bevor sie am Abend deutlich ins Plus drehte. Bei Börsenschluss stand sie fast drei Prozent über dem Schlusskurs von Donnerstag.

Im Januar hatten vor allem US-Hedgefonds begonnen, massiv auf einen Kursverfall von Wirecard zu setzen. Anlass waren Berichte in der Financial Times, wonach Mitarbeiter des Zahlungsdienstleisters in Singapur in Gesetzesverstöße und Bilanzmanipulationen verstrickt sein könnten. Wirecard bestritt die Manipulationen, räumte aber Versäumnisse einzelner Mitarbeiter ein. Hedgefonds wie Marshall Wace, Blue Ridge Capital oder Bloom Tree Partners versuchten, die undurchsichtige Lage mit Leerverkäufen zu nutzen: Dabei leihen sich die Spekulanten – gegen Gebühr – in großem Stil Aktien bei institutionellen Anlegern wie Fonds und verkaufen sie, in der Hoffnung, durch den Kursverfall weitere Verkäufer anzulocken und den Kurs stark zu drücken. Dadurch können sie die nur geliehenen Papiere günstiger wieder zurückkaufen und mit Gewinn an die eigentlichen Besitzer zurückgeben.

In Maßen sind Leerverkäufe gewünscht

In den großen Indizes werden fortlaufend Aktien leerverkauft, im Schnitt trifft das im Dax auf etwa zwei Prozent der verfügbaren Anteilsscheine zu. Prinzipiell gelten Leerverkäufe als sinnvoll, weil sie die Liquidität erhöhen und damit die faire Preisbildung unterstützen. Nach Daten von IHS Markit hatten die Hedgefonds im Februar jedoch 16 Prozent der frei handelbaren Wirecard-Aktien leer verkauft und damit bis Mitte Februar einen Gewinn von über 400 Millionen Euro erzielt. Umgekehrt war der Kurs von Wirecard, der im September noch ein Allzeithoch bei 195 Euro erreicht hatte, mit den Shortselling-Aktivitäten auf knapp 97 Euro eingebrochen. Die Bafin vermutete, dass hinter den Attacken womöglich auch strafbare Manipulationen stehen könnten. Deshalb untersagte sie die Leerverkäufe und stellte Strafanzeige. Betroffen waren davon jedoch nur neue Shortinvestments.

Die alten Deals hatten die Hedgefonds offenbar über das Verbot hinweg größtenteils gehalten, zeigen die Daten. Ob nun nach Ostern neue Shortseller auf den Zug aufgesprungen sind und andere dann zu den niedrigeren Kursen geliehene und verkaufte Papiere zurückgekauft und damit die Kurse getrieben haben, war am Dienstag noch unklar. Veröffentlicht werden müssen Short-Positionen erst am Handelstag nach dem Engagement und auch nur dann, wenn sie 0,2 Prozent der Marktkapitalisierung einer Aktie überschreiten.

Zocker wie Anleger warten nun auf den Donnerstag, wenn das Unternehmen die Bücher öffnet. Im Januar hatte Wirecard bereits mitgeteilt, dass der Gewinn 2018 um 38 Prozent auf knapp 570 Millionen Euro gestiegen sei. Umgesetzt haben soll das Unternehmen mit 2,1 Milliarden Euro sogar 40 Prozent mehr als 2017. Wirecard wickelt als Schaltstelle zwischen Verbrauchern, Banken und Firmen Zahlungen per Smartphone oder PC ab und streicht dafür Provisionen ein.

Der Schritt der Bafin war beispiellos

Das Leerverkaufsverbot der Bafin war nicht unumstritten. Zwar hatte die Finanzaufsicht bereits in der Finanzkrise und später in der Staatsschuldenkrise Leerverkäufe von Finanzaktien und auch Spekulationen gegen Staatsanleihen verboten. Ein Verbot gegen ein einziges Unternehmen gab es bisher jedoch nicht nicht. Kritiker sahen darin einen übertrieben harten Eingriff der Finanzaufsicht in den Markt. Laut Gesetz darf die Bafin nur dann zu den Verboten greifen, wenn die Finanzmarktstabilität oder das Marktvertrauen in Deutschland akut gefährdet sind. Bei der europäischen Finanzaufsicht, deren Zustimmung erforderlich war, kam von 14 Ländern das O.k., alle anderen 14 stimmten gar nicht ab.

Tatsächlich hatte die Bafin im Februar das Marktvertrauen gefährdet gesehen. „Es ist uns beim Verbot der Leerverkäufe nicht um den Schutz eines einzelnen Unternehmens gegangen“, sagt Pressesprecherin Dominika Kula. Die Höhe der Short-Positionen bei Wirecard habe für sich genommen keine Rolle gespielt. Es ging vielmehr um die Gemengelage insgesamt. Die Finanzaufsicht habe dem Markt deutlich machen wollen, dass sie Shortattacken gepaart mit starken Kursschwankungen und möglicherweise strafbaren Manipulationsversuchen über Medien nicht hinnehmen werde. Inzwischen sei diese Gefahr gebannt, so Kula.

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