Wirtschaft: Pflege und Handwerk befürchten Lohndumping
Breite Front gegen die geplante Dienstleistungsrichtlinie der EU-Kommission/AWO: Menschen sind keine Ware
Berlin - Die Pläne der EU-Kommission für einen grenzenlosen europäischen Dienstleistungsmarkt stoßen bei Gewerkschaften und Mittelstand auf Ablehnung. Im Mittelpunkt der Kritik steht das „Herkunftslandprinzip“, wonach im Ausland tätige Dienstleister nur den Gesetzen ihres Heimatstaates unterworfen sind. Handwerk und soziale Einrichtungen fürchten, dass die im EU-Vergleich meist hohen deutschen Qualitätsstandards zu Gunsten eines Preiskampfs geopfert würden. Sie begrüßen deshalb die von Bundeskanzler Gerhard Schröder und Frankreichs Staatspräsident Jacques Chirac geäußerte Kritik an dem Entwurf.
Die EU-Kommission verspricht sich von der Richtlinie ein Wachstum des Dienstleistungssektors um 35 Prozent, wie der Berliner Kommissionssprecher Harald Händel dem Tagesspiegel sagte – „einfach, weil bürokratische Hürden wegfallen“.
Doch die Betroffenen wollen ein paar Hürden aufrechterhalten: „Menschen sind keine Ware“, erklärte etwa die Arbeiterwohlfahrt (AWO). „Zumindest die Dienstleistungen, die direkt am Menschen erbracht werden wie Pflege, Kitas oder Behindertenwerkstätten, kann man nicht einfach dem freien Wettbewerb unterwerfen“, sagte AWO-Sprecher Joachim Kendelbacher. Viele deutsche Vorschriften, etwa zur Qualifikation des Personals und zum Standard von Pflegeeinrichtungen, wären mit der Öffnung für ausländische Anbieter hinfällig. Kendelbacher: „Und an wen soll sich der Verbraucher wenden, wenn etwas schief geht?“
Ähnliche Probleme sieht der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH): Ein Betrieb, der in seinem Herkunftsland weder Unfall- noch Pflegeversicherung abschließen müsse, könne deutsche Konkurrenten im Preis locker unterbieten. „Aber was, wenn er die Stromleitung anbohrt?“, fragt ZDH-Sprecher Alexander Legowski. Zu den Haftungsproblemen kämen rechtliche Hürden: „Verklagt man einen litauischen Betrieb dann in Deutschland oder in Litauen? Und nach welchem Recht?“ Tatsächlich hat die EU-Kommission auf solche Fragen noch keine Antwort, wie ihr Sprecher in Berlin bestätigt. Auch Ursula Polzer, die bei der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi den Bereich Europapolitik leitet, warnt: „Mit dem Entwurf greift die EU in so komplizierte Dinge ein wie die Steuerung des Gesundheitswesens.“ Während es beim 1993 geschaffenen Binnenmarkt gelungen sei, nationale Regelungen in Kompromissen zu harmonisieren, ziele die Dienstleistungsrichtlinie in ihrer jetzigen Form nur auf Lohn- und Sozialdumping.
ZDH-Sprecher Legowski fürchtet gar eine „explosive Gefahr für die Gesellschaft“, weil Handwerksbetriebe kaum noch fundiert ausgebildete Mitarbeiter bezahlen könnten, sondern das Alltagsgeschäft allein mit angelernten Kräften abwickeln würden. Dabei sei der Grundgedanke, die speziell für ausländische Unternehmen schwer durchschaubare Bürokratie abzubauen, richtig. Noch müssen etwa deutsche Unternehmen in Belgien eine Bürgschaft hinterlegen oder in Österreich mühsam nachweisen, dass gegen sie kein Insolvenzverfahren läuft.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) begrüßt die Pläne der EU: „Die Anwendung des Herkunftslandprinzips kann einen wichtigen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten“, schrieb BDI-Präsident Jürgen Thuman dem Bundeskanzler. Doch Gerhard Schröder hat bereits angekündigt, die Richtlinie werde „so nicht umgesetzt“. Gewerkschaften, Grüne und CDU geben ihm Recht.