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Wirtschaft: Service-Kolonne aus dem Osten

Die Gewerkschaften wollen weiter gegen die Dienstleistungsrichtlinie kämpfen – Experten fürchten Druck auf Löhne und Standards

Um ihrem Ärger Luft zu machen, haben die Franzosen die „Dienstleistungsrichtlinie“ umgetauft. Die „Frankensteinrichtlinie“ ist es, die im Nachbarland für Aufruhr sorgt – abgeleitet vom Namen des EU-Kommissars, der den Gesetzesentwurf erfunden hat, Frits Bolkestein. In Frankreich ist der Entwurf zum Symbol für ein neoliberales Europa geworden, das nur das Wohl der Wirtschaft und nicht die Menschen im Blick hat. Auch deswegen könnten die Franzosen beim Referendum über die EU-Verfassung am kommenden Sonntag mit „Nein“ stimmen.

In Deutschland hat Bolkesteins Werk, mit dem die EU-Kommission die Hemmnisse für den gemeinsamen Dienstleistungsmarkt abbauen will, auch für viel Kritik gesorgt. Kernstück der Richtlinie ist nämlich das „Herkunftslandprinzip“. Danach können Dienstleister aus anderen EU-Ländern in Deutschland ihre Leistung zu den Lohn- und Qualitätsstandards anbieten, die in ihrem eigenen Land gelten.

Inzwischen hat sich die Aufregung zwar gelegt. Der Entwurf liegt jetzt beim Europaparlament in der ersten Lesung, das am Dienstag seinen ersten Bericht dazu vorstellen wird. Die Gewerkschaften wollen jetzt den Druck erhöhen. „Es gibt noch keine Entwarnung“, sagte der Chef der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, Frank Bsirske, dem Tagesspiegel am Sonntag. Er forderte Bundesregierung und Bundestag dazu auf, endlich klar Position zu beziehen. „Das, was in Frankreich möglich ist, nämlich eine glasklare, eindeutige Beschließung der Parlamentskammer, muss auch hier erfolgen.“ Das französische Parlament hatte bereits im März einen Beschluss zur „Neuuntersuchung“ der Richtlinie verabschiedet. „Eine eindeutige Position auch von der Bundesregierung, ist das, was wir jetzt brauchen, um die öffentliche Debatte weiter zu führen“, sagte Bsirske.

Zwar hat Gerhard Schröder klar gestellt, dass er die Richtlinie nicht so akzeptieren will, wie es derzeitige Entwurf vorsieht. Die Gesundheitsbranche, in der vor allem Pflegedienste von der Liberalisierung betroffen wären, will er ausklammern, ebenso die Daseinsvorsorge, etwa Energieversorger. Zum umstrittenen Herkunftslandprinzip, das die Gewerkschaften ganz streichen wollen, gibt es aber noch keine klare Position. „Es kommt darauf an, wodurch man das Herkunftslandprinzip ersetzt. Das müssen wir noch im Detail diskutieren“, sagte Wirtschafts-Staatssekretär Gerd Andres dieser Zeitung (siehe Interview) .

Bleibt das Prinzip erhalten, warnen Wissenschaftler bei Standards und Löhnen in der Dienstleistungsbranche vor einer Spirale nach unten. „Deutschland müsste seinen Wettbewerbsvorteil als Hochqualitätsmarkt abgeben“, sagte Michael Felder von der Uni Duisburg-Essen. Die deutschen Firmen würden sich unter dem Wettbewerbsdruck den niedrigeren Standards anpassen.

Schon jetzt sind die Dienstleistungsbranchen unter Druck, seitdem die Osterweiterung Länder in die EU gebracht hat, in denen Löhne, Qualitäts- und Umweltstandards geringer sind. Denn die grundsätzliche Dienstleistungsfreiheit ist fester Bestandteil des EU-Binnenmarkts. Es ist also legal, wenn ein polnischer Fliesenleger seine Dienste in Deutschland anbietet. Jedoch gelten noch viele restriktive Regeln, die aber oft umgangen werden. So sind es oft Scheinselbstständige, die zu Niedrigstlöhnen als Handwerker arbeiten. Wenn eine neue Richtlinie die Schranken weiter abbaut, fürchten auch andere Branchen neuen Wettbewerbsdruck.

Der EU-Kommissar für Industrie, Günter Verheugen, versteht diese Angst nicht. Seiner Meinung nach können durch die Vollendung des Binnenmarkts bei den Dienstleistungen 600000 Arbeitsplätze geschaffen werden. Dass der Entwurf handwerkliche Mängel hat, gibt er zu. „Dieser Entwurf wird nicht so verabschiedet werden, wie er ist“, sagte Verheugen am Freitag in Düsseldorf. „Es wird weitreichende Änderungen geben“.

Bsirske glaubt ihm jedoch nicht. Die Einflussmöglichkeiten sind vielfältig: Im Europäischen Parlament gibt es eine konservative Mehrheit, die die Richtlinie nicht grundsätzlich ablehnt, und auch die anderen Mitgliedstaaten haben noch mitzureden. „Wir können erst beruhigt sein, wenn das Herkunftsklandprinzip gestrichen ist“, so Bsirske. „Der Entwurf muss vom Kopf auf die Füße gestellt werden.“

Flora Wisdorff

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