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Zum Schutz vor überhöhten Preisen: Ampel-Fraktionen einigen sich auf Verschärfung des Kartellrechts
Die Ampel-Fraktionen wollen das Kartellrecht verschärfen. Das Kartellamt soll künftig Marktstörungen zulasten der Verbraucher abstellen können.
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Die Ampel-Fraktionen im Bundestag haben sich auf eine Verschärfung des Kartellrechts verständigt. SPD, Grüne und FDP vereinbarten die vom Bundeswirtschaftsministerium angestoßene Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), wie die drei Parteien am Montag erklärten. Insbesondere sollen dadurch die Befugnisse des Bundeskartellamts spürbar erweitert werden.
Die Behörde soll künftig nicht mehr konkretes wettbewerbsschädigendes Verhalten von Unternehmen nachweisen müssen, sondern bereits bei einer Störung des Marktes aktiv werden können. Außerdem sollen die Hürden für die kartellrechtliche Vorteilsabschöpfung deutlich gesenkt werden.
„Das Bundeskartellamt wird mit einem neuen Instrumentarium zu einer noch kraftvolleren Hüterin der sozialen Marktwirtschaft“, erklärte die SPD-Abgeordnete Verena Hubertz.
Rasante Preissteigerungen für Diesel und Benzin
Das Wirtschaftsministerium hatte die GWB-Reform wegen der rasanten Preissteigerungen für Diesel und Benzin infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine im März 2022 angestoßen. Die Bundesregierung verabschiedete Anfang April ihren Entwurf. Die Fraktionen verständigten sich nun auf kleinere Änderungen, etwa sollen Einsprüche gegen Kartellamtsentscheidungen eine aufschiebende Wirkung haben.
So werde sichergestellt, „dass jeder Eingriff in den Markt zuvor gerichtlich überprüft werden kann“, erklärte der FDP-Abgeordnete Lukas Köhler. Außerdem wurde ergänzt, dass das Kartellamt zunächst die Bedeutung des Unternehmens für den Markt prüfen muss, bevor es eingreifen kann.
„Damit schützen wir insbesondere den Mittelstand sowohl vor Eingriffen durch das Kartellamt als auch vor der übermäßigen Marktmacht großer Konzerne“, erklärte Köhler.
Kritik von Wirtschaftsverbänden
Das Gesetz soll nun bald im Bundestag verabschiedet werden. Der Grünen-Abgeordnete Andreas Audretsch nannte die Einigung „eine gute Nachricht für alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die mit hohen Preisen zu kämpfen haben“. Fehlverhalten und Marktstörungen würden so künftig nicht mehr folgenlos bleiben, kartellrechtswidrig erlangte Gewinne könnten dann wieder entzogen werden.
Wirtschaftsverbände waren im April gegen die Pläne der Bundesregierung Sturm gelaufen. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) warnte vor einer „massiven“ Schwächung des Wirtschaftsstandorts Deutschland, der Handelsverband Deutschland (HDE) machte „große verfassungs- und rechtsstaatliche Bedenken“ geltend. Es drohe behördliche Willkür. (AFP)
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