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Wirtschaft: Zweifel an der CO2-Steuer

Die Länder sind nicht überzeugt. Auch rechtlich gibt es Bedenken

Berlin / Düsseldorf – Die von der Bundesregierung geplante Umstellung der Kfz-Steuer auf eine CO2-Steuer stößt zunehmend auf Skepsis. Nach verschiedenen Länderfinanzministern äußern nun auch Verfassungsrechtler Zweifel an einer solchen Steuer, sofern sie die Halter älterer Fahrzeuge benachteiligen würde. Im Bundesfinanzministerium hieß es, in Abstimmung mit Umwelt- und Verkehrsministerium werde an einem Gesetzentwurf gearbeitet, was noch einige Zeit dauern werde. Sowohl Umweltminister Sigmar Gabriel als auch Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee (beide SPD) hatten das Ziel formuliert, bereits Anfang 2008 eine CO2-Steuer einführen zu können.

Neben Berlins SPD-Finanzsenator Thilo Sarrazin distanzierten sich am Dienstag auch sein Kieler CDU-Kollege sowie der brandenburgische SPD-Finanzminister Rainer Speer von den Plänen. Eine „gewisse Skepsis“ sei vorhanden, sagte Speers Sprecher. So sei unsicher, ob ein Systemwechsel bei der Steuer zu einer geringeren CO2-Belastung führe. Für die Länder sei aber entscheidend, dass sie keine Einbußen hätten. Brandenburg hat 2006 rund 260 Millionen und Berlin 225 Millionen Euro Kfz-Steuern eingenommen.

Anstelle einer CO2-Steuer regte Finanzsenator Sarrazin eine Erhöhung der Mineralölsteuer an. Mecklenburg-Vorpommerns Finanzministerin Sigrid Keler (SPD) schlug ein Tempolimit auf Autobahnen vor. „Dies würde nichts kosten und dennoch den Schadstoffausstoß verringern“, sagte sie dem Tagesspiegel. Die Kfz-Steuer in eine CO2-Steuer umzustellen, sei mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden. „Hinzu kommt, dass es viele Menschen mit niedrigen Einkommen gibt, die auf ihr Auto angewiesen sind. Für sie wird es schwierig sein, kurzfristig auf hochmoderne Autos umzusteigen“.

Der Steuerrechtsexperte Joachim Lang warnte davor, auch alte Wagen nach ihrem CO2-Ausstoß zu besteuern. „Viele Besitzer alter Autos können es sich nicht leisten, die Wagen für viel Geld nachzurüsten. Man kann es eigentlich niemandem zumuten, wegen einer neuen Art der Steuererhebung ein neues Auto zu kaufen“, sagte der Vorsitzende des Projektes „Steuergesetzbuch“ der „Stiftung Marktwirtschaft“. Würden alte Wagen nach neuem Recht besteuert, stelle sich sofort die Frage nach dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutz. Deshalb könne die CO2-Steuer nur für Neuwagen gelten.

Diese Auffassung vertritt auch der ADAC. „Für die Besitzer älterer Autos muss es Bestandsschutz geben, also weiterhin die Berechnung der Steuer nach Hubraum und Schadstoffgruppen“, sagte ADAC-Sprecher Andreas Hölzel dieser Zeitung. alf/nso

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