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Wie kommt es zu dem Wunsch, sterben zu wollen und sich dabei helfen zu lassen? Mit dieser Frage beschäftigte sich der Ethikrat am Donnerstag in einer Anhörung.

© imago images/epd

Wankelmut oder freier Wille?: Ethikrat berät sich zu den Motiven selbstbestimmten Sterbens

Zwischen Fürsorge und Anerkennung der Autonomie: Der Deutsche Ethikrat widmet sich den Motiven und der Selbstbestimmtheit von Suizid-Wünschen.

Der 78-jährige Witwer will nicht mehr weiter leben. Er bittet seine Ärztin, ihm mit einem tödlichen Präparat zu helfen. Die weigert sich, attestiert ihm aber, dass er nicht an einer Depression leide. Soll er das Mittel bekommen? Darf er sich damit das Leben nehmen, kann er das überhaupt freiverantwortlich tun?

In dem Theaterstück „GOTT“ von Ferdinand von Schirach (noch bis zum 23. 12. in der ARD-Mediathek zu finden) diskutiert ein fiktiver Ethikrat den Fall exemplarisch. Der echte Deutsche Ethikrat widmete sich dem Thema gestern in einer öffentlichen Anhörung. Nachdem im Oktober schon das „Recht auf Selbsttötung“ diskutiert wurde, ging es nun um die „Phänomenologie der Sterbe- und Selbsttötungswünsche“ – um die Frage, wie diese Wünsche entstehen und wie sie konkret aussehen.

Die eigene Haltung zu Sterbewünschen bewusst machen

Raymond Voltz, Vorsitzender der Ethikkommission der Uni Köln und Palliativmediziner, plädierte dafür, in der Kommunikation mit körperlich unheilbar Erkrankten dem Thema nicht auszuweichen, es sogar aktiv anzusprechen. „Wir schaden auf keinen Fall mit solchen Gesprächen, wir nützen sogar, wie Studien zeigen.“

Man müsse keine Angst haben, das Gespräch zu beginnen, sekundierte die Kölner Psychiaterin und Klinikleiterin Barbara Schneider. „Es ist ein Mythos, dass man Menschen dadurch erst auf den Gedanken bringt.“ Von einer patriarchalen sei man inzwischen zu einer verständnisvollen Haltung gekommen, die einen Suizid-Wunsch ernst nehme und nicht werte.

Vor einem solchen Gespräch gelte es aber, sich die eigene Haltung zu Sterbewünschen von Patienten bewusst zu machen, sagte Voltz. „Fragen Sie sich, wo Sie selbst auf dieser Wippe zwischen Fürsorge und Anerkennung der Autonomie stehen.“ Ziel strukturierter Gespräche sei es, „die Gedanken der Betroffenen zu weiten, um möglichst einen Ausweg aus der empfundenen Ausweglosigkeit zu finden“.

Dazu gehöre es, über alle Handlungsoptionen zu sprechen: von der Optimierung palliativmedizinischer Versorgung, von der Option zur Sedierung am Lebensende, vom freiwilligen Verzicht auf Essen und Trinken, aber auch vom Suizid, der Assistenz zum Suizid und der in Deutschland verbotenen Tötung auf Verlangen.

Suizidassistenz is keine ärztliche Aufgabe

Die Möglichkeiten der Palliativmedizin müssten viel bekannter werden, doch „Palliativmedizin ist nicht die Antwort auf alles Leiden und für jeden Patienten“, sagte auch Claudia Bausewein, Direktorin der Klinik und Poliklinik für Palliativmedizin der Uni München. In Ausnahmefällen bleibe der Wunsch, das Leben aktiv zu beenden, trotz guter Möglichkeiten zur Leidensminderung bestehen. Inzwischen träten aber zunehmend auch ältere Menschen ohne unheilbare Erkrankungen an Palliativmediziner mit diesem Wunsch an sie und ihre Kollegen heran. „Suizidassistenz gehört aber nicht zu unserem ärztlichen Behandlungsspektrum.“

Rund 10 000 Menschen nehmen sich in Deutschland pro Jahr das Leben, wobei sich die Suizidrate seit dem Jahr 1980 halbiert hat. „Heute holen sich weit mehr Menschen bei psychischen Problemen Hilfe“, sagte Ulrich Fegerl, Psychiater an der Uniklinik Frankfurt am Main. Selbsttötungen und Suizidversuche ereigneten sich nämlich fast immer im Zuge einer Depression oder anderer psychischer Erkrankungen, Eigenverantwortlichkeit werde dadurch eingeschränkt.

Oft erscheine zwar eine körperliche Erkrankung als Grund, bei näherer Betrachtung sei jedoch meist deren „katastrophierende Ausgestaltung“ der Auslöser. „Eine schwere körperliche Erkrankung ist meist keine ausreichende Erklärung für einen Suizid.“ Von Menschen, die einen Suizidversuch überlebten, wisse man zudem auch, dass ihr Wunsch zu sterben nicht dauerhaft war.

Normalisierung des Suizids

Dass im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar die Freiheit zum Suizid und das Recht, hierbei auf freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen, als Elemente des Rechts auf ein selbstbestimmtes Sterben betrachtet werden, macht Fegerl, Vorsitzender der Stiftung Deutsche Depressionshilfe, Sorgen. „Es ist ein Schritt in Richtung Normalisierung des Suizids.“

Herr Gärtner, der Protagonist in von Schirachs „GOTT“, kämpft genau für diese Normalisierung. Was er sich wünscht und wofür er ärztlichen Beistand fordert, das scheint ein „Bilanz-Suizid“ zu sein. Als dessen Merkmale hatte der Psychiater Alfred Hoche im Jahr 1918 „kühle und klare Besonnenheit“ genannt.

Der Psychiater und Psychotherapeut Reinhard Lindner von der Uni Kassel, Leiter des Nationalen Suizidpräventionsprogramm für Deutschland, der seit Jahrzehnten mit Patienten über Sterbewünsche spricht und dabei immer wieder eine „Ambivalenz widerstreitender Gefühle und Gedanken“ kennenlernt, ein Hin- und Her-Gerissen-Sein zwischen Todeswunsch und Lebenswillen, würde auch Herrn Gärtner gern eine Reihe von Fragen stellen, die im Stück  und im Buch ungeklärt bleiben. „Und zwar nicht, um ihn von seinem Wunsch abzubringen“, wie er betont. Doch der Psychotherapeut würde gern verstehen, wie aus der großen Trauer über den Krebstod der Ehefrau bei Herrn Gärtner ein Auftrag zum juristischen Kampf geworden sein könnte.

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