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Keine Einigung mit Gewerkschaften: Berliner Unis gehen wegen Hauptstadtzulage vor Gericht
Gewerkschaften und Berliner Universitäten können sich wegen der Hauptstadtzulage für Uni-Beschäftigte nicht einigen. Eine Feststellungsklage soll nun Sicherheit schaffen.
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Die Berliner Hochschulen wollen gerichtlich klären lassen, ob sie an ihre Beschäftigten die Hauptstadtzulage in Höhe von 150 Euro zahlen müssen. Das meldet die Gewerkschaft Verdi am Freitag in einer Mitteilung.
Mit dem April ist der „Tarifvertrag Hauptstadtzulage“ in Kraft getreten. Verdi fordert die Zulage nach der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst vom vergangenen Herbst auch für die 50.000 Beschäftigten an den Berliner Hochschulen. Diese lehnen das aber ab. Beide Seiten hatten unterschiedliche juristische Expertisen dazu eingeholt und den Berliner Senat aufgefordert, in einer Rechtsauskunft Position zu beziehen.
Keine Rechtsauskunft vom Senat
Die Wissenschaftsverwaltung sei dem nicht nachgekommen, dem Senat sei eine „abschließende Auskunft zu dieser Frage nicht möglich“, heißt es in einer Mitteilung der Landeskonferenz der Rektor*innen und Präsident*innen. Die Hochschulleitungen sähen sich gezwungen, zusammen mit den Gewerkschaften Verdi und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Berlin (GEW) Klage einzureichen. Dies soll noch in dieser Woche als Verbandsklage in Form einer Feststellungsklage erfolgen. Sie soll klären, ob den Beschäftigten die Zulage zusteht oder nicht.
„Nur auf diesem Weg kann für die Hochschulen eine ausreichend verbindliche, rechtssichere Grundlage geschaffen werden, die es uns ermöglicht, haushaltsrechtlich korrekt zu handeln“, wird Niels Helle-Meyer, Vizepräsident für Haushalt, Personal und Technik an der Humboldt-Universität, zitiert.
Für Verdi sei die Lage klar, so die Landesbezirksleiterin Andrea Kühnemann in derselben Mitteilung: „Beschäftigte an den Berliner Hochschulen haben durch die Übernahmeklausel in den Tarifverträgen an den Hochschulen einen Anspruch auf die Hauptstadtzulage.“ Verdi und GEW bemühten sich parallel zur Verbandsklage darum, mit Musterklagen die Zahlung der Zulage durchzusetzen.
Zahlen würden die Hochschulen nur dann, wenn sie tatsächlich rechtlich dazu gezwungen sind. Sie müssten dann weitere Ausgaben in Höhe von monatlich etwa 7,5 Millionen Euro leisten, für die im Finanzplan des Senates bisher kein Ausgleich vorgesehen ist.
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