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Forschungsflug. Schavan am 4. Mai im Zeppelin Pegasos am Bodensee, zwei Tage nach Bekanntwerden des Plagiatsvorwurfs.

© dapd

Plagiatsvorwurf gegen Schavan: Rechtsprofessor empfiehlt Verjährungsfrist

Nach zehn Jahren sollten Plagiate nicht mehr geahndet werden, schlägt der Bonner Jurist Wolfgang Löwer vor. Ministerin Schavan würde eine Aberkennung des Doktortitels doppelt treffen, weil sie dann keinen akademischen Abschluss mehr hätte.

Wolfgang Löwer, der Ombudsmann der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), schlägt im Zusammenhang mit den Plagiatsvorwürfen gegen Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) eine Verjährungsfrist für solche Vergehen vor. „Wir müssten über einen Zeitraum nachdenken, nach dem wir uns die Arbeiten amtlich nicht mehr anschauen“, sagte der Professor für Öffentliches Recht in Bonn dem Tagesspiegel. Schavan gab ihre Dissertation vor 32 Jahren ab. Nach so langer Zeit „die Legitimation für eine ganze Lebensleistung zu entziehen“, halte er für problematisch, sagte Löwer. Man müsse Menschen zugestehen, „sich von ihrem Fehltritt weit entfernt und ihr Leben weiter gelebt“ zu haben. Verjährungsfristen gebe es in allen anderen Bereichen. Bei juristischen Staatsexamina etwa gelte eine Verjährungsfrist von fünf Jahren. Für Promotionen sei ein solcher Zeitraum sicher zu kurz, er denke eher an ein Jahrzehnt.

Eine amtliche Verjährungsfrist schütze allerdings nicht vor politischen Urteilen, sagte Löwer. Gerade für eine Bildungs- und Forschungsministerin seien solche Vorwürfe, wenn sie denn zutreffen sollten, „hochpeinlich“, umso mehr, als Schavan noch in der Guttenberg-Affäre erklärt habe, sie „schäme“ sich als jemand, der selbst promoviert habe.

Sollte die Universität Düsseldorf, deren Promotionskommission jetzt den Vorwürfen nachgeht, Schavan tatsächlich den Doktorgrad entziehen, würde sie das doppelt treffen. Denn Schavan hat ihr Studium mit der Promotion abgeschlossen, ohne vorher erst den Magister gemacht zu haben. Mit dem Entzug des Doktorgrads hätte sie darum keinen Studienabschluss mehr. Ein Sprecher des Bundesforschungsministeriums bestätigte am Montag auf Anfrage, Schavan habe eine Direktpromotion abgelegt. Sie beendete 1980 ihr Studium der Erziehungswissenschaft, Philosophie und Katholischen Theologie und wurde im selben Jahr in Düsseldorf promoviert.

Der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) forderte Schavan „zur lückenlosen Aufklärung“ auf. „Dass eine Bildungsministerin über jeden wissenschaftlichen und moralischen Zweifel erhaben sein muss, ist für uns eine Selbstverständlichkeit“, sagt der RCDS-Bundesvorsitzende Frederik Ferreau, der zugleich Mitglied des CDU-Bundesvorstandes ist: „Für eine Bildungsministerin genügt es nicht, sich hinter der Anonymität des ,Schavanplag’-Bloggers zu verstecken. Sie muss uns vielmehr eine erneute Salami-Taktik wie im Fall zu Guttenberg ersparen und endlich umfassend Stellung nehmen“, erklärte Ferreau, Doktorand im Fach Jura. Schavan selber lehnte am Montag eine weitere öffentliche Stellungnahme ab. Sie wolle aber die Fragen der Promotionskommission beantworten, sagte ihr Sprecher laut dapd.

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