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Im Lockdown müssen die meisten Schüler wieder zuhause am Computer lernen. 

© Sebastian Bozon / AFP

Kritik von Lehrer-Gewerkschaft GEW: Viele Schulen sind wenig auf den Lockdown vorbereitet

Bundesweit wird der Beschluss zur Schulschließung ganz unterschiedlich umgesetzt. An den Berliner Schulen sind bis zu den Ferien noch Prüfungen möglich.

Am Mittwoch schließen im Zuge des landesweiten Lockdowns auch die Berliner Schulen. Mindestens bis 10. Januar wird statt Präsenzunterricht „schulisch angeleitetes Lernen“, also Homeschooling, angeboten. 

Eine Notbetreuung für die Primarstufe wird eingerichtet. Das heißt, es wird keine vorgezogenen und verlängerten Ferien geben, vielmehr wird der Unterricht außerhalb der Ferienzeiten – wie auch in den meisten anderen Bundesländern – auf digitales Lernen zu Hause umgestellt. 

Bereits angesetzte Klassenarbeiten und Prüfungen sollen vor Weihnachten unter Mindestabstand noch geschrieben werden können, darüber entscheidet die jeweilige Lehrkraft. Vom 19. Dezember bis 3. Januar sind dann regulär Ferien. 

Nach den Weihnachtsferien soll vom 4. Januar bis 8. Januar 2021 ausschließlich Homeschooling stattfinden. „Mit diesen weitreichenden Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass die weiterhin deutlich zu hohen Covid-19-Infektionszahlen in Berlin und in weiten Teilen Deutschlands verlässlich eingedämmt werden können“, hieß es von der Senatsverwaltung

In der Woche danach, vom 11. Januar bis 15. Januar 2021, können – ab einer Inzidenz von mehr als 200 im Land Berlin –  die allgemeinbildenden weiterführenden Schulen freiwillig in eine Mischung aus Lernen zu Hause und Präsenzunterricht mit geteilten Lerngruppen angeboten wechseln. Davon ausgenommen sollen die Jahrgangsstufen 7 und die abschlussrelevanten Jahrgangsstufen sein.

Notbetreuung in der Primarstufe

In der Zeit vom 4. Januar bis 8. Januar wird in den Klassen 1 bis 6 eine Notbetreuung ermöglicht. Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen tätig sind und die keine andere Möglichkeit der Betreuung haben, können die Notbetreuung in höherem Umfang täglich in Anspruch nehmen, so die Senatsverwaltung. Dazu soll unter Eltern erfragt werden, wie viele Schülerinnen und Schüler an der jeweiligen Schule auf eine Notbetreuung angewiesen sind.

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Für Eltern, die wegen der Schließung von Kitas und Schulen ein Betreuungsproblem bekommen und nicht zur Arbeit können, gibt es zudem eine Verdienstausfallentschädigung vom Staat. Auf diese bereits geltende Regelung hat Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) hingewiesen. 

Man habe für sie im Infektionsschutzgesetz eine Lohnfortzahlung von 67 Prozent vorgesehen, wenn sie keine anderen Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder finden.  Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) sagte, dass trotz des temporären Herunterfahrens des Schulbetriebs die Bildung der Schülerinnen und Schüler weiter an erster Stelle stehe. 

Der Vorsitzender des Landeselternausschusses, Norman Heise, hält die Regelung für die erste Schulwoche im neuen Jahr für eine richtige Entscheidung. „Da nun auch das Thema Notbetreuung geklärt ist, können Eltern die entsprechende Woche langfristig planen. 

Astrid-Sabine Busse vom Interessenverband Berliner Schulleitungen sagte, dass sie grundsätzlich für den Präsenzunterricht eintrete. „Dennoch halte ich es für richtig, angesichts der besorgniserregenden Infektionszahlen insgesamt in Berlin nun im Januar vorübergehend in das schulisch angeleitete Lernen zu Hause zu wechseln. Es bleibt uns keine andere Wahl.“

GEW: Berlins Schulen unzureichend vorbereitet

Nach Einschätzung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sind Berlins Schulen nur unzureichend auf die anstehende Schließung wegen der Corona-Pandemie vorbereitet. Die technische und personelle Ausstattung sei kaum besser als beim ersten Lockdown im März, sagte der GEW-Landesvorsitzende Tom Erdmann.

Es gebe keine einheitliche Plattform für das Lernen von zu Hause aus, noch immer hätten nicht alle Schulen schnelles Internet und Lehrkräfte keine dienstliche Mailadresse. „Da ist eine Menge verschlafen worden“, sagte Erdmann mit Blick auf die Bildungsverwaltung. „Wie im Frühjahr hängt auch dieses Mal viel vom individuellen Engagement und der Kreativität der Lehrerinnen und Lehrer ab.“ Klare Vorgaben der Bildungsverwaltung fehlten. 

In einigen Bundesländern wird für die Primarstufen eine Notbetreuung eingerichtet.
In einigen Bundesländern wird für die Primarstufen eine Notbetreuung eingerichtet.

© Daniel Reinhardt/dpa

Ab dem 4. Januar 2021 stehen in Ergänzung zu den bisherigen Möglichkeiten für asymptomatische Testungen des pädagogischen und nichtpädagogischen Personals zusätzlich mobile Teststellen für Schnelltestungen an Berliner Schulen zur Verfügung. 

Bis zu acht Test-Busse mit einer täglichen Testkapazität von rund 1600 Testungen soll in die Schulen kommen und vor Ort – mit ausgebildetem medizinischem Personal – die Schnelltestungen vornehmen. Ausgewählt werden die Testorte auf Grund der von den Schulen täglich zur Verfügung gestellten Informationen bezüglich positiv getesteter Dienstkräfte.

Für die meisten Schülerinnen und Schüler in Brandenburg ist die Anwesenheitspflicht in den Schulen bereits seit diesem Montag ausgesetzt worden. Sie sollen - wenn möglich - zuhause lernen, um Kontakte zu vermeiden. Das hatte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Sonntag angekündigt. 

Ausgenommen davon sind Abschlussklassen und Förderschulen. Wer allerdings keine Betreuungsmöglichkeit für sein Kind hat, soll es in die Schule bringen können. Vorschul-Kitas sollen in Brandenburg offen bleiben, die Eltern sollen ihre Kinder jedoch möglichst zu Hause betreuen.

Bundesweit verschiedene Regelungen

Bundesweit ergibt sich bei den Regelungen zum Schutz vor dem Coronavirus für die Schulen ein recht uneinheitliches Bild. Der Bildungsexperte Dieter Dohmen hat dazu eine bundesweite Übersicht zusammengefasst (elternhotline.de). 

In einigen Ländern wie Nordrhein-Westfalen und Brandenburg gilt das Distanzlernen bereits seit dem heutigen Montag. Baden-Württemberg will die Weihnachtsferien auf den 16. Dezember vorziehen. 

In Bayern sollen laut "Süddeutscher Zeitung" die Schulen einerseits geschlossen werden, andererseits aber dennoch die Klassen 1 bis 7 offenbar im Präsenzmodus bleiben, während höhere Klassen in den Wechselunterricht übergehen.  

In Hamburg wird die Anwesenheitspflicht vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 aufgehoben und durch andere schulische Angebote ersetzt. Bis zu den Weihnachtsferien bleiben die Schulen zwar offen, aber Eltern können entscheiden, ob ihre Kinder in der Schule oder zu Hause lernen sollen. In Bremen wird ab Mittwoch von Präsenz auf Homeschooling umgestellt, Schülerinnen und Schüler können aber auch zur Schule gehen.


In Mecklenburg-Vorpommern werden Kindergärten und Schulen nicht geschlossen, allerdings wird die Präsenzpflicht an Schulen für Kinder bis zur sechsten Klasse ab Mittwoch, 16.12. aufgehoben. Eltern können ihre Kinder aber bis zum regulären Beginn der Weihnachtsferien in die Schulen schicken. 

Schülerinnen und Schüler ab der siebten Klasse müssen von Montag an zu Hause bleiben und sollen auf Distanz unterrichtet werden. Dies gilt jedoch nicht für Schüler aus der Hansestadt und dem Landkreis Rostock.

Auch in Niedersachsen entscheiden die Eltern, ob die Kinder zur Schule gehen oder nicht, die Präsenzpflicht wurde ab Montag aufgehoben. Ebenso gibt es in Nordrhein-Westfalen für Schüler der Klassen 1 bis 7 ein Regelangebot, Eltern können auch hier selbst entscheiden, ob sie ihre Kinder in der Schule oder zu Hause unterrichtet werden. Ab der Klasse 8 sollen alle Schüler zu Hause bleiben und in den Distanzunterricht wechseln. Die Ferien werden bis zum 8. Januar verlängert.

In Rheinland-Pfalz endet die Präsenzpflicht am Mittwoch, nach den Ferien soll es bis zum 15. Januar Distanzunterricht geben. Im Saarland wird die Präsenzpflicht aufgehoben, am Montag und Dienstag erhalten die Schüler Lernmaterialien für zu Hause. Bis Klassenstufe 6 können Schüler weiter in die Schule kommen, wenn sie zu Hause nicht betreut werden können.

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In Sachsen sind die Schulen bereits seit Montag geschlossen. In Sachsen-Anhalt wird ab 16.12. die Präsenzpflicht für die Schuljahrgänge 1 bis 6 aller Schulformen und darüber hinaus ab dem 7. Schuljahrgang an Förderschulen aufgehoben. In Hessen wird ab Mittwoch Wechselunterricht sowie Notbetreuung eingeführt. 

Schleswig-Holstein hat nur noch am Montag Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler in den Klassenstufen 1 bis 7 angeboten. Darüber hinaus haben die Eltern dort die Möglichkeit, ihre Kinder vom Unterricht zu beurlauben. In Thüringen sind die Schulen landesweit geschlossen, es gibt aber eine Notbetreuung.

Jan Kixmüller

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