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Wann sollte man wo einen Test machen? Und wann ist ein kostenloser PCR-Test möglich?

© Guido Kirchner/dpa

Die wichtigsten aktuellen Regelungen: Was tun nach Kontakt mit einem Corona-Infizierten?

Rote Meldung in der Warn-App? Nach dem Weihnachtsfest mit Corona infiziert? Wer jetzt in Quarantäne muss - und wie lange.

Das böse E-Wort, dieser Tage hört man es nahezu überall: Erstkontakt. Egal ob eine rote Meldung in der Corona-Warn-App, eine Infektion im Freundeskreis oder eine Information vom Gesundheitsamt – irgendjemand ist immer infiziert. Ein Überblick zu allen derzeitigen Regelungen und Möglichkeiten bei Kontakt und Infektion.

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Isolierung und Quarantäne?

Eigentlich bedeuten die beiden Wörter dasselbe: absondern, Kontakte meiden. In der rechtlichen Lage allerdings unterscheiden sich die Begriffe in bedeutsamer Weise.

Eine Isolierung ist eine behördliche Anordnung, sich zuhause von anderen Personen abzusondern und Kontakte zu vermeiden. Sie kann nur durch eine erneute Anordnung beendet werden. Die Quarantäne hingegen ist eine Absonderung mit genauer zeitlicher Dauer, die lediglich das Risiko von Ansteckungen eindämmen soll.

Wann muss ich als Kontaktperson in Quarantäne?

Bei vergangenen Varianten mussten Geimpfte und Genesene zuletzt nur bei Symptomen in Quarantäne. Das gilt allerdings nicht für die Omikron-Variante: Nach engem Kontakt zu einer mit der neuen Virusvariante infizierten Person wird eine Quarantäne von 14 Tagen angeordnet.

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Bisher konnte diese Quarantäne auch nicht frühzeitig beendet werden. Nach dem Beschluss des letzten Bund-Länder-Treffens allerdings sollen alle Menschen mit einer Booster-Impfung oder einer frischen Zweitimpfung oder Genesung von der Quarantäne befreit sein.

Auch ungeimpfte Personen dürfen die Quarantäne nach einem Omikron-Kontakt laut den neuesten Beschlüssen nach sieben Tagen verlassen, sofern ein negativer Antigen-Test vorliegt. Für Kinder in Betreuungseinrichtungen sowie für Schülerinnen und Schüler ist dies schon nach fünf Tagen möglich. .

Was kann ich tun bei einer roten Meldung in der Corona-Warn-App?

Die Corona-Warn-App zeichnet über Bluetooth die Kontakte einer Person auf und kategorisiert diese nach Distanz und Dauer der Begegnung. Registriert eine Person also einen positiven Test in der App, werden all jene benachrichtigt, die einem Risiko ausgesetzt sind. Bei einem erhöhten Risiko, erhält man in der Regel eine Push-Nachricht auf sein Smartphone.

[Lesen Sie zu diesem Thema auch: Keine Panik bei Infektion: Neun Tipps vom Arzt, um Corona besser zu überstehen (T+)]

Bei einer roten Warnung war man in den letzten 14 Tagen einer Person, die mittlerweile positiv getestet wurde, näher als zwei Meter. Mit dieser Warnung haben betroffene Personen deutschlandweit Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test. Dieser kann vom Hausarzt oder von landeseigenen Teststellen durchgeführt werden. Gewerbliche Testzentren bieten diese Möglichkeit meist nicht an.

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Trotz einer entsprechenden Empfehlung in der App ist eine Quarantäne im Falle einer roten Meldung nicht verpflichtend. Die Bundesregierung rät zwar zur Kontaktvermeidung und zum Verzicht auf Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Derlei Einschränkungen erfolgen aber eigenverantwortlich.

[Lesen Sie auch: Wie man sich für eine Corona-Infektion rüstet (T+)]

Welche Regeln gelten, wenn sich mehrere Personen in einem Haushalt anstecken?

In größeren Wohngemeinschaften kann es häufig zu parallelen Ansteckungen mit dem Coronavirus kommen. Für die Einzelperson gilt aber immer die ursprüngliche Quarantäne. Gibt es also einen weiteren Corona-Fall im jeweiligen Haushalt, müssen weitere Mitbewohner sich nicht länger isolieren als ursprünglich geplant.

Wann darf ich wo einen kostenlosen PCR-Test machen?

Im Normalfall kosten die verlässlicheren PCR-Tests je nach Angebot zwischen 50 und 100 Euro. Es gibt jedoch Fälle, in denen man Anspruch auf einen kostenlosen Test hat:

  • Wenn die Corona-Warn-App eine rote Meldung ausgibt.
  • Wenn ein Antigen-Schnelltest ein positives Ergebnis zeigt.
  • Wenn man durch das Gesundheitsamt als offizielle Kontaktperson bestimmt wurde.
  • Wenn eine Person mit Anspruch auf Transferleistungen aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, aber an einer 2G-Veranstaltung teilnehmen möchte.

Wie lange bin ich nach einer Corona-Infektion noch ansteckend?

Die Dauer der eigenen Infektiosität weicht individuell sehr stark ab. Im Durchschnitt ist eine infizierte Person allerdings nach spätestens 14 Tagen nicht mehr ansteckend. Zur Sicherheit sollte in jedem Fall auch nach Ende der Symptome weiter getestet werden.

Eine Infektion bedeutet allerdings nicht, dass man vollständig immun gegen das Coronavirus ist. Es bilden sich Antikörper, die das Virus bekämpfen können und die Person teilweise immun machen. Die Anzahl dieser Antikörper nimmt allerdings mit der Zeit ab, sodass eine erneute Infektion möglich ist. Dann kann man das Virus auch wieder auf andere übertragen.

Neben all diesen Regelungen gilt also – wie seit knapp zwei Jahren: Eigenverantwortung. Gerade in Angesicht der aktuellen Omikron-Welle ist Vorsicht besser als Nachsicht. Bei Kontakt mit einer infizierten Person sollten also zumindest regelmäßige Schnelltests durchgeführt werden, um Ansteckungsketten zu vermeiden.

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