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© IMAGO/snapshot-photography/ T.Seeliger

Ab Montag kann gewählt werden: Berlin startet mit der Ausgabe der Briefwahlunterlagen

Am 12. Februar steht die Wiederholungswahl an. Fürs Plakatieren und auch für den Versand der Benachrichtigungen und die Briefwahl gelten enge Fristen.

Die Berliner Wiederholungswahl beginnt am Montag. Bereits in der Nacht – eventuell auch schon etwas früher – werden die Kandidatinnen und Kandidaten der Parteien sich wieder ein Wettrennen liefern um die besten Plätze an den Laternenpfählen für ihre Wahlplakate. Und nur wenige Stunden später, ab acht Uhr morgens, können dann die ersten Berlinerinnen und Berliner an einer der bezirklichen Briefwahlstellen ihre Wahlunterlagen erhalten und auch direkt dort wählen.

Die Landeswahlordnung sieht vor, dass 41 Tage vor dem eigentlichen Wahltermin am 12. Februar mit der Versendung der Briefwahlunterlagen begonnen werden muss. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht noch nicht darüber entschieden, ob es eine Verfassungsbeschwerde von Abgeordneten und Bezirksverordneten gegen das Urteil des Landesverfassungsgerichts annimmt.

Die Berliner Verfassungsrichter hatten im November geurteilt, dass die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen vom September 2021 in Gänze wiederholt werden müssen.

Wähler können auch zur Briefwahlstelle gehen

Briefwahlunterlagen kann man auf verschiedene Weise beantragen: per E-Mail, per Brief oder per Fax. Ab Montag, 12 Uhr, können auch elektronische Anträge gestellt werden. Alternativ können Wähler persönlich zur Briefwahlstelle kommen. Ein gültiges Ausweisdokument mit Foto reicht dafür – ebenso wie am Wahlsonntag muss man dort keinen Antrag stellen. Die Wahlbenachrichtigung ist nicht notwendig. Sobald ein Wahlschein erteilt wurde, wird hinter dem Namen im Wahlverzeichnis ein Sperrvermerk gemacht.

Drei Wochen vor der Wahl müssen Wahlbenachrichtigungen versandt und bei den Wählern zugestellt worden sein. Der Landeswahlleiter weist darauf hin, dass man für die Rücksendung der Briefwahlunterlagen mindestens drei Tage einkalkulieren soll.

18 Briefwahlstellen gibt es laut den Angaben auf der Website des Landeswahlleiters in Berlin. Die meisten Bezirke haben eine Wahlstelle, Charlottenburg-Wilmersdorf und Tempelhof-Schöneberg haben drei Wahlstellen, um den Bürgern lange Wege zu ersparen. In den Rathäusern oder den bezirklichen Außenstellen stehen für die Wahl Kabinen und Urnen bereit.

In Tempelhof-Schöneberg empfiehlt der für Bürgerdienste zuständige Stadtrat Matthias Steuckardt (CDU), von der Briefwahl oder der Wahl im Rathaus Gebrauch zu machen, „um hinsichtlich unvorhergesehener Witterungsverhältnisse am 12. Februar 2023 (Blitzeis, Schneefall) auf der sicheren Seite zu sein“.

Da es sich um eine Wiederholungs- und nicht um eine Neuwahl handelt, stehen auf den Stimmzetteln bis auf wenige Ausnahmen dieselben Kandidatinnen und Kandidaten wie im September 2021.

Nur wenige Wochen später werden die wahlberechtigten Berliner erneut an die Urnen gerufen. Sechs Wochen nach der Berlin-Wahl, am 26. März findet bereits die Abstimmung zum Klima-Volksentscheid statt. Wohl erst 2024 wird auch die Bundestagswahl in einem Teil der Berliner Stimmbezirke wiederholt werden. Einen konkreten Zeitplan dafür gibt es bislang jedoch noch nicht.

Offen ist derweil, welche Folgen die Verfassungsbeschwerde von 43 Berliner Politikern für die Wiederholung der Berlin-Wahl noch haben wird. Die Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe haben die Beschwerde in einem ersten Schritt zumindest nicht wegen Unzuständigkeit in einer Ländersache abgelehnt. Bis zum 10. Januar sind die Verfahrensbeteiligten nun aufgefordert, Stellungsnahmen einzubringen.

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