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Wie genau die 2G Regelung ausgestaltet wird, ist noch nicht klar.

© REUTERS

Anscheinend noch in dieser Woche: Berliner Senat plant 2G-plus-Regelung und Einschränkung von Großveranstaltungen

Mit Blick auf die steigenden Infektionszahlen will der Berliner Senat 2G-plus einführen. Wie genau die Regel ausgestaltet wird, ist noch nicht klar.

Nach Tagesspiegel-Informationen will der Senat möglichst noch in dieser Woche eine 2G-plus-Regelung beschließen. Sie könnte schon ab dem Wochenende gelten. Dazu habe es in der Staatssekretärskonferenz am Montag eine grundsätzliche Einigung gegeben, hieß es übereinstimmend aus Senatskreisen.

Die Gesundheitsverwaltung erarbeitet für die Senatssitzung am heutigen Dienstag eine entsprechende Vorlage. Allerdings muss noch diskutiert werden, wie die Regel genau ausgestaltet wird. Laut dem Infektionsschutzgesetz des Bundes müsste eine 2G-plus-Pflicht mit zusätzlichen Tests auch für Geimpfte und Genesene im Freizeitbereich erst ab einem Hospitalisierungswert von 6 eingeführt werden.

Berlin liegt noch klar darunter. Deshalb gibt es Überlegungen, bis dahin eine andere Form von 2G-plus einzuführen: Statt eines negativen Tests könnte in Berlin für Geimpfte und Genesene auch das Abstandhalten oder Masketragen als zusätzlicher Schutz ausreichen. Dies ist aber noch Gegenstand der Debatte.

Auch an welchen Orten überall 2G-plus gelten soll, wird erst am Dienstag vereinbart. Außerdem soll es weitere Einschränkungen bei Großveranstaltungen geben. Fußballstadien, Messen oder auch Großveranstaltungen im Kulturbereich sollen nur noch mit geringerer Teilnehmerzahl oder halber Auslastung durchgeführt werden.

Brandenburg will 2G im Handel

In Brandenburg, wo die Inzidenz inzwischen 570 beträgt, kündigte die Landesregierung am Montag die Ausweitung der 2G-Regel auf den Einzelhandel an, Ausnahmen sind Supermärkte, Apotheken, Drogerien und Banken. Dazu kommen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: In der Öffentlichkeit sollen sich nur bis zu fünf Menschen treffen können, Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt.

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Zudem gibt es auch regionale Verschärfungen: Wenn in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz über 1000 liegt bei einer landesweiten Auslastung der Intensivbetten von über zehn Prozent, ist eine Ausgangsbeschränkung nachts für Ungeimpfte von 22 Uhr bis 6 Uhr geplant. (mit dpa)

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