zum Hauptinhalt
Mit farbigen Tüchern protestieren Mieter zwischen Strausberger Platz und Frankfurter Tor gegen den Verkauf ihrer Wohnungen.

© imago/PEMAX

Update

Berlin-Friedrichshain: Gericht stoppt Verkauf von Wohnungen in der Karl-Marx-Allee

Hunderte Mieter fürchten eine Übernahme ihrer Wohnungen durch den privaten Vermieter Deutsche Wohnen. Das Landgericht hat dies nun erst einmal verhindert.

Die vom Verkauf ihrer Wohnungen bedrohten Mieter in der Karl-Marx-Allee können aufatmen – zumindest vorerst. Durch drei einstweilige Verfügungen, die jedoch dieselbe Wirkung haben, stoppte das Landgericht am Dienstag die Veräußerung von Wohnungen in drei der vier betroffenen Blöcke. 675 Wohn- und 57 Gewerbeeinheiten dürfen somit bis auf Weiteres nicht – wie bislang vorgesehen – von der Predac Immobilien Management an das börsennotierte Unternehmen Deutsche Wohnen verkauft werden. 80 weitere Wohn- und elf Gewerbeeinheiten des vierten Blocks D-Süd liegen innerhalb eines sogenannten Milieuschutzgebietes. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hatte bereits angekündigt, in diesem Fall zugunsten der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen.

Eigentum zuerst für Mieter

Die Entscheidungen des Gerichts gehen zurück auf eine von der Finanzverwaltung gemeinsam mit der Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshain (WBF) angeregten Überprüfung des Wohnungsverkaufs an die Deutsche Wohnen. Beide Parteien hatten geltend gemacht, der Verkauf entspreche nicht der Vorgabe des Altlastenhilfe-Gesetzes, wonach Eigentumsbildung durch die in den Wohnungen lebenden Mieter erreicht werden sollte. Das hätten Verträge von 1993 und 1995 vorgesehen, mit denen die Herauslösung der Blöcke aus dem WBF-Bestand besiegelt worden war. „Die Deutsche Wohnen hat keinen Zweifel daran gelassen, dass sie überhaupt nicht vorhat, dort Mietereigentum zu begründen“, sagte Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD). Das Landgericht sah das offenbar ähnlich. Deshalb die einstweiligen Verfügungen: Die Antragsgegnerin sei „verpflichtet, sämtlichen Mietern des Objekts die jeweils von ihnen bewohnte Wohnung vorrangig zum Kauf anzubieten“, hieß es in einer Begründung.

Deutsche Wohnen kann gegen Entscheidungen vorgehen

Kollatz, der von den Entscheidungen ebenso überrascht worden war wie der Rest des zu diesem Zeitpunkt tagenden Senats, begrüßte die Verfügungen und nannte sie einen „wesentlichen Erfolg“. Damit seien die Chancen auf eine „große Lösung“, nämlich der Rekommunalisierung der Wohnungen durch einen Verkauf an die WBF, „deutlich gestiegen“. Zum jetzigen Zeitpunkt sei das aber nicht sicher. In jedem Fall schüfen die Entscheidungen Raum, um in Ruhe nach einer Lösung für die aktuell 675 vom Verkauf bedrohten Wohnungen sowie 57 Gewerbeflächen zu suchen. Ursprünglich sollte die Frist zur Wahrnehmung des Vorkaufsrechts durch die Mieter am 5. Januar 2019 ablaufen. Das ist nun vorerst vom Tisch. Dennoch können Deutsche Wohnen als Käufer und Predac Immobilien Management als Verkäufer der Wohnungen gerichtlich gegen die einstweiligen Verfügungen vorgehen. In diesem Fall wäre wohl mit einer mündlichen Verhandlung im Januar zu rechnen.

Senat beschließt zweisträngiges Verfahren

Zuvor hatte der Senat seinerseits über Lösungen für die Mieter der Karl-Marx- Allee beraten. Dabei sind zwei Wege beschlossen worden, um das individuelle Vorkaufsrecht der Mieter gewährleisten zu können. Einerseits soll kaufbereiten Mietern kurzfristig ein Finanzierungsangebot der Investitionsbank Berlin mit zehnjähriger Zinsbindung angeboten werden, damit sie ihre eigene Wohnung kaufen können. Die aus Bonitäts- oder anderen Gründen zu einem Kauf nicht befähigten Mieter könnten ihr Vorkaufsrecht über den Umweg eines Bevollmächtigten ebenfalls wahrnehmen. Dieser würde im Auftrag der Mieter das Vorkaufsrecht ausüben, die Wohnung unmittelbar nach Kaufpreiszahlung an die städtische Gewobag verkaufen und schließlich die Rückvermietung an die Mieter vereinbaren. Das „gestreckte Verfahren“ sei laut Kollatz nur in Ausnahmefällen anzuwenden und eine Ausweitung auf andere Fälle in der Stadt nicht zu empfehlen, weil Notarkosten und Grundsteuer gleich doppelt anfallen.

Am Donnerstag werden sich im ehemaligen Kino Kosmos an der Karl-Marx-Allee viele hundert Mieter der betroffenen Blöcke versammeln, um Imformationen über das weitere Vorgehen zu erhalten.

Zwölf Newsletter, zwölf Bezirke: Unsere Leute-Newsletter aus allen Berliner Bezirken können Sie hier kostenlos bestellen: leute.tagesspiegel.de

Zur Startseite