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Das Bundesverfassungsgericht lehnt den Eilantrag gegen die Wahlwiederholung ab.

© imago images/Nicolaj Zownir

Update

Berlin-Wahl kann stattfinden: Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen Wahlwiederholung ab

Die Karlsruher Richter lassen die Wahl am 12. Februar stattfinden. Über die Verfassungsbeschwerde selbst wird in den kommenden Monaten vom Bundesverfassungsgericht aber weiterverhandelt.

| Update:

Die Berliner Wahlwiederholung am 12. Februar kann wie geplant stattfinden. Eine einstweilige Anordnung gegen die Durchführung der Wahl und eine mögliche Verschiebung des Termins hat das Bundesverfassungsgericht abgelehnt. Das haben die Richter des zweiten Senats bereits am 25. Januar entschieden, wie aus einem Schriftsatz hervorgeht, der dem Tagesspiegel vorliegt.

Die Entscheidung wurde vom Bundesverfassungsgericht inzwischen veröffentlicht. Eine Urteilsbegründung ist noch nicht öffentlich. Diese soll laut des Schreibens der Karlsruher Richter den Beschwerdeführern zugestellt werden. Auch über die Verfassungsbeschwerde selbst wurde noch nicht entschieden.

Deren Prüfung ist mit der Ablehnung der einstweiligen Anordnung nicht beendet. Die Karlsruher Richter haben den Beteiligten im Hauptverfahren eine weitere Frist zur Stellungnahme bis 2. März eingeräumt. Das geht aus Schreiben des Gerichts an die Landeswahlleitung und das Berliner Abgeordnetenhaus hervor. Das Gericht prüft also in der Sache offenbar auch über den Wahltag hinaus, ob die Entscheidung des Landesverfassungsgerichtshofes rechtmäßig war.

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43 Berliner Politiker hatten Mitte Dezember die Verfassungsbeschwerde eingereicht. Im Kern sollten die Karlsruher Richter prüfen, ob das gewählte Parlament vom Berliner Landesverfassungsgerichtshof zu Unrecht für irregulär erklärt wurde. Dieses hatte Mitte November die gesamte Wahl vom 26. September 2021 wegen schwerer Wahlfehler für nicht rechtmäßig erklärt.

Die Beschwerde dagegen stützte sich vor allem auf die Abweichungen des Urteils von bisheriger Rechtsprechung in der Wahlprüfung. Insbesondere die Mandatsrelevanz der Wahlpannen sei vom Gericht nicht ausreichend belegt worden.

Eine Annahme durch das Bundesverfassungsgericht galt als unwahrscheinlich

Auch das Bestandsinteresse des einmal gewählten Parlaments hätten die Richterinnen und Richter um die Berliner Verfassungsgerichtspräsidentin Ludgera Selting aus Sicht der Beschwerdeführer zu wenig gewürdigt. Sie argumentieren, dass es sich bei diesen Punkten um fundamentale Grundsätze der Wahlprüfung handele, die für alle Bundesländer gelten müssten. Deshalb solle das Bundesverfassungsgericht sie überprüfen.

Eine Annahme der Beschwerde galt bis zuletzt als eher unwahrscheinlich. Denn in den vergangenen Jahren hatte sich das Bundesverfassungsgericht aus Wahlprüfungsverfahren der Bundesländer immer herausgehalten, weil es keine Kontrollinstanz der Landesverfassungsgerichte sein wollte.

Die Beschwerdeführer hofften aber unter anderem deshalb auf eine Annahme des Verfahrens, weil sich das Bundesverfassungsgericht durch die Überprüfung der Bundestagswahl ohnehin mit dem Berliner Wahlgeschehen im September 2021 auseinandersetzen muss. Der Bundestag hatte eine Teil-Wiederholung dieser Wahl beschlossen. Auch dagegen laufen jedoch Beschwerden.

Reaktionen auf den Richterspruch

Berlins Landeswahlleiter Stephan Bröchler zeigte sich nach Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erleichtert: „Wir atmen jetzt durch, weil die Entscheidung uns Planungssicherheit gibt“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur (dpa). „Wir können nun auf Hochtouren mit der Planung und Durchführung der Wahl fortfahren.“ Eine Überraschung sei das nicht. „Alles andere wäre ein ganz erheblicher Eingriff in eine schon laufende Wahl gewesen.“

Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) schrieb auf Twitter: „Wir werden jetzt bis zum 12. Februar alles dafür tun, dass eine reibungslose Wahl in Berlin durchgeführt wird.“

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Die Spitzenkandidatin der Grünen, Bettina Jarasch, erklärte, alles andere wäre den Menschen nicht vermittelbar gewesen. „Deshalb: Gehen Sie bitte wählen. Berlin steht vor einer Richtungswahl.“

Die Berliner CDU nannte die Entscheidung „gut für die Demokratie, gut für Berlin“. „Der Neustart für unsere Stadt ist so nötig wie nie“, erklärte Generalsekretär Stefan Evers.

Die AfD-Landes- und -Fraktionsvorsitzende Kristin Brinker hält es für unglücklich, dass die Entscheidung in der Hauptsache erst später fallen soll. „Dadurch wählen die Berliner am 12. Februar lediglich unter Vorbehalt.“ Mehr Reaktionen der Berliner Politik lesen Sie hier.

Die 43 Beschwerdeführer reagierten mit Verwunderung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. In einer Stellungnahme, die dem Tagesspiegel vorliegt, heißt es: „Die Verfassungsbeschwerdeführer bedauern die Entscheidung. Wegen der bislang fehlenden Begründung könnte über die tragenden Erwägungen des Gerichts derzeit nur spekuliert werden.“

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