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Fahrkarten-Entwerter in Berlin

© dpa/Maurizio Gambarini

Berliner Generalstaatsanwältin: Koppers fordert Straffreiheit für Schwarzfahrer

2017 wurden in Berlin zehntausende Strafanträge gegen Schwarzfahrer gestellt. Zu viele, findet Berlins Generalstaatsanwältin Margarete Koppers.

Generalstaatsanwältin Margarete Koppers hat sich für eine generelle Straffreiheit des Schwarzfahrens ausgesprochen. Der „Berliner Morgenpost“ sagte sie, dass der Straftatbestand völlig abgeschafft werden müsste. Damit geht Koppers noch einen Schritt weiter als der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD), Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) und Innensenator Andreas Geisel (SPD). Die Debatte um das Schwarzfahren war im November wieder entbrannt. Dem Tagesspiegel hatte Michael Müller gesagt, dass Schwarzfahren nur noch eine Ordnungswidrigkeit sein sollte. Dem hatten sich Innensenator Geisel, Linkspartei und Grüne angeschlossen. Kritische Stimmen kamen nur von einigen SPD-Abgeordneten.

Schwarzfahrer, die das erhöhte Beförderungsentgelt nicht zahlen können, belasten Polizei und Justiz immens. 2017 stellte die BVG gut 10 000 Strafanträge, die S-Bahn fast 35 000. Etwa 100 Menschen sitzen in einem Berliner Gefängnis eine Ersatzfreiheitsstrafe ab, oft nur zwei Wochen. Ein Hafttag kostet etwa 150 Euro. Kritisiert wird auch, dass Schwarzfahren weitaus härter geahndet wird als Falschparken – obwohl dies für die Allgemeinheit oft gefährlich ist.

Koppers sagte der „Berliner Morgenpost“ nun, dass eine Einstufung als Ordnungswidrigkeit keine echte Entlastung für die Justiz wäre, weil sich die Amtsgerichte dann noch mit den Einspruchsverfahren beschäftigen müssten, auch Amtsanwaltschaft und Polizei hätten weiter Arbeit. Die CDU kritisierte Koppers’ Vorstoß. „Schwarzfahren zu legalisieren, bedeutet eine gefährliche Verlotterung unseres Rechtssystems“, sagte der Abgeordnete Sven Rissmann. Ähnlich äußerte sich die FDP.

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