zum Hauptinhalt
Radikal rechts. Anhänger AfD in Berlin vor dem Bundeskanzleramt. Die Partei ist jetzt offenbar auch in der Hauptstadt vom Verfassungsschutz als extremistischer Verdachtsfall eingestuft.

© Hermann Bredehorst /Polaris/laif

Verdachtsfall AfD: Berliner Verfassungsschutz durchleuchtet die radikal rechte Partei

Berlin ist offenbar das fünfte Bundesland, in dem der Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall einstuft. In der Partei gibt es erhebliche Unruhe.

Von

Innensenator und Verfassungsschutz schweigen eisern. Zum Bericht der „Berliner Morgenpost“, der Nachrichtendienst habe die Berliner AfD als extremistischen Verdachtsfall eingestuft, gibt es keine Stellungnahme. Dennoch erscheint plausibel, dass der Verfassungsschutz den Landesverband nun härter bewertet und anfasst.

Beim Verdachtsfall ist der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel möglich, darunter die Überwachung des E-Mail-Verkehrs und die Werbung von AfD-Mitgliedern als V-Leuten. Die Partei selbst reagiert bereits empört. Aber auch intern gibt es, so ist zu hören, erhebliche Unruhe.

Berliner AfD-Chefin Brinker spricht von „Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes“

Die Berliner AfD stehe „auf dem Boden des Grundgesetzes“, teilte die Landesvorsitzende Kristin Brinker am Montag mit. Anderslautende Behauptungen basierten „auf einer Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes durch den Senat“. Es sei offensichtlich, „dass die ihn tragenden Parteien einen politischen Konkurrenten ausschalten wollen“. Ähnliche Vorwürfe waren bereits in Thüringen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen zu hören, wo der Verfassungsschutz die örtliche AfD als extremistischen Verdachtsfall bewertet.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat zudem im Februar 2021 die Gesamtpartei vom Prüffall zum Verdachtsfall hochgestuft. Den Vollzug bremste im März das Verwaltungsgericht Köln. Dort ist ein Eilverfahren der AfD anhängig, mit dem die Partei verhindern will, dass sie vom BfV als Verdachtsfall beobachtet und öffentlich so bezeichnet wird. Die Richter gaben dem BfV auf, das Verfahren abzuwarten. Das kann dauern – womöglich über die Wahlen zu Bundestag und Berliner Abgeordnetenhaus im September hinaus.

AfD will sich juristisch zur Wehr setzen

Nachdem nun wohl auch der Berliner Landesverband als Verdachtsfall gilt, verschickte der Landesvorstand ein Schreiben an die Mitglieder. Da heißt es, man wolle sich juristisch zur Wehr setzen und werde die „Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes nicht tatenlos hinnehmen“. Die internen Gegner von Landeschefin Brinker stellen die Entscheidung aber auch in den Kontext der Vorgänge der letzten Wochen.

Brinker war mit den Stimmen des rechtsextremen, formell aufgelösten „Flügels“ in der AfD ins Amt gekommen – obwohl sie selbst als gemäßigt gilt. Vergangene Woche erklärte Brinker, die Berliner AfD sehe sich als parlamentarischer Arm der „Anti-Corona-Proteste“. So etwas liefere dem Verfassungsschutz Futter, finden Brinkers Gegner.

[Wenn Sie alle aktuellen Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Dass der Berliner Verfassungsschutz den Landesverband der AfD jetzt offenbar als Verdachtsfall bewertet, könnte sich aus der Zeitschiene ergeben, die das BfV geprägt hat. Das Bundesamt stufte im Januar 2019 die Gesamtpartei als „Prüffall“ ein und gab sich zwei Jahre Zeit bis zur Entscheidung, ob das bis dahin gesammelte Material für die Höherstufung zum Verdachtsfall reicht. Im Februar 2021 hatte das BfV genug zusammen, dass es für ein 1000-seitiges Gutachten mit Hetzparolen und weiteren verfassungsfeindlichen Aktivitäten der Partei reichte.

Ein Jahr lang durfte der Verfassungsschutz prüfen

Der Berliner Verfassungsschutz hatte Anfang 2019 nur die AfD-Vereinigungen „Flügel“ und „Junge Alternative“ als Verdachtsfall eingestuft. Auch damals wurde die Öffentlichkeit nicht informiert. Der Nachrichtendienst befürchtete rechtliche Komplikationen. Und es blieb auch offen, ob der Dienst den kompletten Landesverband der AfD als „Prüffall“ bewertet hatte. Vermutlich tat er das nicht. Es wurde wohl erst geprüft, ob ein Prüffall vorliegt. Weil Berlins Verfassungsschutzgesetz den zeitlichen Spielraum des Dienstes einschränkt.

Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD, r) und der Leiter des Berliner Verfassungsschutzes, Michael Fischer, bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2018.
Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD, r) und der Leiter des Berliner Verfassungsschutzes, Michael Fischer, bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2018.

© Paul Zinken/dpa

In Paragraf 7 steht sinngemäß, der Verfassungsschutz dürfe im Prüffall nur ein Jahr aus allgemein zugänglichen Quellen personenbezogene Daten speichern. Anschließend ist das Prüfobjekt Verdachtsfall – oder nicht. Dann müssten die Daten gelöscht werden. Zu vermuten ist, dass Berlins Verfassungsschutz erst vor einem Jahr den Prüffall AfD installierte, um 2021 etwa zeitgleich mit dem Bundesamt über eine Einstufung der Partei als Verdachtsfall zu entscheiden.

Ermittlungen wegen Geheimnisverrats

Dafür spricht auch die Affäre um einen „Zwischenbericht“ des Berliner Verfassungsschutzes zur AfD. Der Entwurf des vertraulichen Papiers vom Dezember 2020 wurde im Januar an die AfD durchgestochen. Innensenator Andreas Geisel (SPD) stellte Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Geheimnisverrats. Im Entwurf wird die Berliner AfD erstaunlich milde bewertet und die Einstufung als Verdachtsfall abgelehnt. Das BfV hingegen hat in seinem Gutachten zum Verdachtsfall Gesamtpartei auch die Berliner AfD hart beurteilt. Im Papier finden sich viele Belege für Extremismus.

Berlins Verfassungsschutz musste nun nach einem Jahr offenbar entscheiden, ob der Prüffall AfD im Nichts endet oder ein Verdachtsfall ansteht. Angesichts des harten Gutachtens des Bundesamtes zur AfD inklusive Berlin kam mutmaßlich nur eine Einstufung als Verdachtsfall in Betracht.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false