
Läden bereiten sich auf lange Adventswochenenden vor. Karlsruhe lässt sich Zeit mit Klage der Kirchen.

Läden bereiten sich auf lange Adventswochenenden vor. Karlsruhe lässt sich Zeit mit Klage der Kirchen.
DIE GESETZESLAGEDas Berliner Ladenöffnungsgesetz erlaubt es den Geschäften, werktags rund um die Uhr zu verkaufen. Außerdem gibt es bis zu zehn verkaufsoffene Sonntage pro Jahr.
„Einigkeit macht stark“, verspricht die Steintafel über dem Portal des alten Kontorhauses in der Hallerstraße. Auf zwei lichten, modern eingerichteten Etagen arbeitet die Firma „4flow“.
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