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FTI Touristik Insolvenz: Was Berliner Reisende jetzt wissen müssen
Für viele stehen bald die Sommerferien an. Doch wer eine Reise mit dem Pauschalveranstalter FTI gebucht hat, muss wegen der Insolvenz des Konzerns seine Pläne ändern. Dabei gibt es einiges zu beachten.

Stand:
Fanny Hensel, Schwester des Komponisten Felix Mendelssohn Bartholdy und ebenfalls Musikerin, schrieb: „Ich erinnere mich in meinem Leben nicht leicht, in 24 Stunden so viel Erstaunen, Bewunderung, Rührung, Freude empfunden zu haben als in diesem wunderbaren Venedig“einst an ihre Familie in Berlin. Falls auch bei Ihnen gerade ein Urlaub ansteht und Sie Leistungen der FTI Touristik GmbH gebucht haben, waren Sie sicherlich bestürzt, als Sie von deren Insolvenz erfuhren.
Betroffen sind FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden, 5vorFlug in Deutschland, die BigXtra GmbH sowie die Mietfahrzeugs-Marken DriveFTI und Cars and Camper. Leistungen bei Drittanbietern, bei denen FTI nur als Vermittler auftrat, sind es hingegen nicht. Dazu zählen etwa TUI, Alltours und DERTOUR. Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben und schon am Urlaubsziel oder auf dem Weg dorthin sind, greift der Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Das Unternehmen bemüht sich laut FTI in Zusammenarbeit mit dem DRSF, dass Sie Ihre Reise in diesem Fall wie geplant zu Ende führen können.
Ist dies nicht möglich, organisiert FTI die Rückreise und kontaktiert Sie. Falls Sie eine Pauschalreise gebucht haben und noch daheim sind, werden leider alle gebuchten Leistungen bis zum 5. Juli storniert, aber schon geleistete Zahlungen zurückerstattet. Ob Pauschalreisen über dieses Datum hinaus stattfinden können, bleibt abzuwarten. Der DRSF wird sich bei Ihnen melden, sobald er vom Reiseanbieter die benötigten Daten erhalten hat.
Nicht vom gesetzlichen Absicherungsschutz durch den DRSF abgedeckt ist es, wenn Sie zum Beispiel eine einzelne Hotelleistung oder einen Mietwagen über FTI oder 5vorFlug gebucht und bezahlt haben. Hier müssen Sie mit dem Veranstalter klären, inwieweit Leistungen möglich sind. Melden Sie Rückforderungen von gezahlten Geldern gern bei der Insolvenztabelle an, Sie können jedoch nur eine niedrige Teilerstattung erwarten. Falls Sie nun Urlaubsärger haben, lassen Sie sich vom Start der Fußball-Europameisterschaft trösten. Denn einige beliebte Urlaubsländer kommen direkt zu uns nach Berlin.
Die Kolumne „Mein guter Rat“ erscheint online mittwochs.
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