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Markus Kamrad ist Vorstand der Verbraucherzentrale Berlin.

© Verbraucherzentrale Berlin | Bearbeitung: Tagesspiegel

Kosten der Pflege: Holen Sie Angebote ein, auch wenn es stresst

Wenn Menschen Pflege benötigen, kommen auf sie und die Angehörigen erhebliche Kosten zu. In Folge 282 unserer Serie gibt unser Kolumnist praktische Tipps.

Markus Kamrad
Eine Kolumne von Markus Kamrad

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Früher war das mit der Pflege ziemlich einfach geregelt. Die (Schwieger)-Tochter musste das meist übernehmen. Die Zeiten haben sich (teilweise) geändert. Das ist gut so, führt aber gerade bei der Altenpflege zu neuen Problemen. Bei durchschnittlich 2700 Euro liegt der Eigenanteil in Pflegeheimen mittlerweile in Berlin.

Die Freigrenzen für Angehörige wurden angehoben, für die Betroffenen entwickelt sich Pflege trotzdem oft zum Armutsrisiko. Gegen steigende Lohnkosten und die Inflation kann man nicht viel machen. Bei anderen Punkten haben Politik und Verbraucherinnen und Verbraucher aber Handlungsmöglichkeiten.

Ein Punkt, der mich umtreibt, ist, dass die Pflegekassen die Entgelte mit den Heimbetreibern verhandeln, Kostensteigerungen aber vor allem über den variablen Eigenanteil der Versicherten getragen werden.

Der Anreiz hart zu verhandeln ist – anders als bei der Krankenversicherung – begrenzt. Anders als bei den Krankenhäusern – wo es zumindest im Gesetz so steht – tragen bei den Pflegeheimen nicht die Länder die Investitionskosten, sondern über die Eigenanteile die zu Pflegenden selbst.

Schauen Sie genau hin

Die können aber auch einige Dinge tun. Auch wenn gerade die akute Organisation emotionaler Stress pur ist: Holen Sie Angebote ein. Die Kosten sowohl für Heime als auch für ambulante Pflegedienste variieren deutlich. Prüfen Sie diese Verträge in Ruhe. Bei Verträgen mit Pflegediensten sollte man darüber hinaus den Kostenvoranschlag genau prüfen.

Aus diesem sollten sich die von der pflegebedürftigen Person beauftragten Leistungen sowie der zu tragende Eigenanteil eindeutig ergeben. Leistungen, die Sie (noch) nicht benötigen, können Sie auch später noch zubuchen. Überprüfen Sie später, ob die Leistungen wie vereinbart erbracht werden. Und zu guter Letzt: Preiserhöhungen müssen gut begründet sein, sonst sind sie unzulässig.

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