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Dörte Elß ist Vorständin der Verbraucherzentrale Berlin und schreibt die Kolumne „Mein guter Rat“.

© Tagesspiegel/Doris Spiekermann Klaas

Mein guter Rat: Was steckt hinter den zweifelhaften Kündigungen in Pflegeheimen?

Wenn Ihnen ein Pflegeheimplatz gekündigt wird, sollten Sie ganz genau hinschauen. In unserer Beratung häufen sich die Fälle – die Umstände sind allerdings zweifelhaft.

Dörte Elß
Eine Kolumne von Dörte Elß

Stand:

2025 ist das Jubiläumsjahr von Thomas Mann, in dem er 150 Jahre alt geworden wäre. Er fand: Das Positive am Skeptiker ist, dass er alles für möglich hält. Auch wenn Sie kein allzu misstrauischer Mensch sind, sollten Sie ganz genau hinschauen, wenn Ihnen selbst oder einem Angehörigen der Heimplatz gekündigt wird. Viel zu viele Menschen lassen sich von so etwas einschüchtern und nehmen dies einfach so hin, weil sie ihre Rechte nicht kennen.

Eigentlich möchte auch ich es für schlicht unmöglich halten, dass pflegebedürftige Menschen Opfer von zweifelhaften Methoden werden. Leider sprechen unsere Erfahrungen aus der Beratungspraxis dagegen. In letzter Zeit kommen Pflegebedürftige und Angehörige, die sich wegen Kündigungen bei uns melden, die während eines Krankenhausaufenthaltes ausgesprochen wurden.

Auffällig ist die Häufung von Pflegebedürftigen und Angehörigen, die sich wegen Kündigungen bei uns melden, die während eines Krankenhausaufenthaltes ausgesprochen wurden.

Dörte Elß, Chefin der Berliner Verbraucherzentrale

Der Ablauf ist immer ähnlich: Die Einrichtungen rufen einen Krankenwagen und begründen dies beispielsweise damit, dass eine demenziell erkrankte Person aggressiv geworden sei. Dann wird die pflegebedürftige Person ins Krankenhaus gebracht, beispielsweise direkt in die Psychiatrie. Während des Aufenthalts dort erreicht sie dann die außerordentliche – also fristlose –Kündigung.

Sie müssen wissen, dass es grundsätzlich nicht möglich ist, einen Heimvertrag ordentlich zu kündigen, bei einer außerordentlichen Kündigung aber ein wichtiger Grund anzugeben ist. Dieser muss es dem Betreiber unzumutbar machen, den Heimvertrag fortzuführen. Heimbetreiber begründen eine Kündigung in diesen Fällen damit, dass die Pflege nicht mehr sichergestellt werden kann, beziehungsweise die Person ungeeignet für das Pflegeheim sei. Weil diese Angaben in vielen Fällen nicht ausreichen, sollten Sie sich unbedingt rechtlichen Rat einholen und der Kündigung widersprechen, wenn Sie oder Ihre Nächsten betroffen sind.

Dörte Elß ist Vorständin der Verbraucherzentrale Berlin und schreibt die Kolumne „Mein guter Rat“.

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