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Die vom Aussterben bedrohte Kreuzkröte bringt immer wieder Berliner Bauprojekte ins Wanken.

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Verzögerungen statt „Schneller Bauen“?: Berliner Umweltverbände kritisieren neues Gesetz scharf

Mit dem „Schneller-Bauen-Gesetz“ will Senator Christian Gaebler den Wohnungsbau beschleunigen. Umweltverbände warnen vor Rechtsunsicherheiten für Bauherren, drohen mit Klagen.

Stand:

Kurz bevor das Abgeordnetenhaus an diesem Donnerstag in erster Lesung über das „Schneller-Bauen-Gesetz“ berät, melden sich die Umweltverbände von der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN) mit scharfer Kritik zu Wort. Am Mittwoch veröffentlichten sie eine Stellungnahme, in der sie statt vor Beschleunigung von Bauvorhaben vor deren Verzögerung warnen.

Der Senat hat einen Entwurf für das Gesetz bereits im August beschlossen. Bis Jahresende soll das Gesetz im Parlament beschlossen werden. Es soll dazu beitragen, Genehmigungsprozesse für Bauvorhaben schlanker und schneller zu machen, damit mehr Wohnungen in Berlin entstehen können.

Das Gesetz in der aktuell geplanten Form könne dazu führen, dass geltendes EU- und Bundesrecht nicht ausreichend in den Planungen berücksichtigt werde, kritisieren die Naturschutzverbände. Dadurch würden die Naturschutzverbände geradezu „genötigt, juristische Maßnahmen einzuleiten, um genau zu erfahren, ob Arten und Biotope durch die Planungsvorhaben beeinträchtigt werden.“ Das werde zu zahlreichen Klagen und langen Verzögerungen der Bauvorhaben führen.

Fristverkürzungen geplant

Denn auch jetzt schon sei es oft ein Problem, dass der vorgeschriebene Artenschutz nicht früh genug in der Bauplanung berücksichtigt werde. Das führe immer wieder zu Verzögerungen. Denn auch wenn die Bundes- und EU-Vorgaben in den Berliner Verfahrensschritten nicht frühzeitig abgefragt werden, sind sie für Berliner Bauvorhaben verbindlich.

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Problematisch finden die Umweltverbände am „Schneller-Bauen-Gesetz“ unter anderem, dass die zuständigen Naturschutzbehörden bei Baugenehmigungen nicht mehr zustimmen, sondern nur noch informiert werden müssen. Außerdem soll die Frist, in der Umweltverbände Stellungnahmen für geplante Eingriffe und Genehmigungen verfassen können, künftig von vier auf zwei Wochen verkürzt werden.

Beides führe dazu, dass vorhandenes Fachwissen nicht ausreichend bei der Bauplanung berücksichtigt werde. „Wichtiger als eine Fristbeschneidung der Verbände scheint uns eine frühzeitige und umfassende verbindliche Beratung der Vorhabenträger*innen über Pflichten beim Artenschutz und über die Ansprechpartner, Zuständigkeiten und Bearbeitungszeiträume, auch in den Verwaltungen“, fordern die Verbände daher in der Stellungnahme.

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