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Immer wieder umstritten: Was wird aus dem Görlitzer Park?

© Jörg Carstensen/dpa

Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg scheitert: Gericht weist Beschwerde gegen Görli-Zaun ab

Das Oberverwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg gegen die Zaunpläne des Senats abgewiesen.

Stand:

Das von den Grünen geführte Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg ist mit seiner Eilklage gegen den Zaunbau im Görlitzer Park und die nächtliche Schließung endgültig gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat jetzt eine Beschwerde des Bezirksamts gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts abgewiesen. Das bestätigte eine Gerichtssprecherin dem Tagesspiegel am Dienstagabend. Es bestehe kein Antragsgrund, entschied das OVG.

Damit kann der Senat die Pläne für den Zaunbau weiter vorantreiben. Aus Rücksicht auf die Gerichtsverfahren hatte der Senat dies zunächst auf Eis gelegt. Der ursprüngliche Zeitplan des Senats für den Zaunbau ist deshalb nicht mehr einzuhalten.

Das Verwaltungsgericht hatte den Eilantrag im Juli für unzulässig erklärt. Der Bezirk habe „kein Abwehrrecht“ gegen den Eingriff und die Entscheidung des Senats, einen Zaun um den Görlitzer Park zu errichten, hatte das Gericht entschieden.

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Der Bezirk sei keine eigenständige Gemeinde, sondern nehme Aufgaben als nachgeordneter Teil der Einheitsgemeinde Berlin wahr. Das Land könne nicht gegen sich selbst juristisch vorgehen. Diese Rechtsfrage zur Einheitsverwaltung war bereits vor zwölf Jahren vom Bundesverwaltungsgericht geklärt worden, der Bezirk wollte sich dennoch nicht damit abfinden.

Das OVG hat sich trotz bestehender höchstrichterlicher Entscheidungen in der Frage aber nicht weiter dazu verhalten, ob der Bezirk ein Klagerecht hat. Das könne in einem möglichen normalen Klageverfahren geklärt werden, hieß es. Den Eilantrag lehnte das OVG ab, weil kein Eilbedürfnis in der Zaunfrage bestehe. Denn der Zaunbau sei nicht irreversibel.

Zaun und nächtliche Schließung des Parks sind Teil eines Sicherheitspakets des schwarz-roten Senats. Er verspricht sich davon eine Eindämmung der Kriminalität im Görlitzer Park. Der ist ein Hotspot für Straftaten, für Drogen-, aber auch Beschaffungskriminalität, darunter Diebstahl, aber auch Gewaltdelikte. 

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte die Gerichtsentscheidung. „Es ist schön, dass die Frage dann jetzt höchstinstanzlich geklärt ist“, sagte GdP-Sprecher Benjamin Jendro. Er kritisierte zugleich das Bezirksamt: „Wenn der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg in den letzten Jahrzehnten auch nur ansatzweise soviel Energie im Kampf gegen Kriminalität und zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger aufgebracht hätte wie jetzt beim sinnfreien Säbelrasseln mit dem Senat, bräuchte es keinen Zaun um den Görli.“

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