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In bestimmten Gebieten, etwa rund um den Hermannplatz, hat die Polizei Sonderrechte. 

© Kai-Uwe Heinrich

Für die Polizei gibt es hier Sonderrechte: Teile von Berlin-Neukölln gelten weiter als „besonders kriminalitätsbelastet“

In sieben Zonen, in denen besonders notorisch Straftaten begangen werden, hat die Berliner Polizei Sonderrechte. Zwei davon liegen in Berlin-Neukölln.

Berlinweit gibt es aktuell sieben Orte, die von der Polizei als „besonders kriminalitätsbelastet“ eingestuft werden, weil hier besonders viele Straftaten registriert werden.

Zwei der Sonderzonen befinden sich nach wie vor in Neukölln: In der Gegend rund um den Hermannplatz und Donaukiez werden demnach besonders viele Diebstahl- und Drogendelikte sowie Körperverletzungen registriert. 

In der Hermannstraße und rund um den Bahnhof Neukölln sieht das Bild ähnlich aus. Konkret registrierte die Polizei rund um den Hermannplatz zwischen Anfang 2021 und Ende November 2021 allein etwa 362 Diebstähle von oder aus Autos, 155 Fahrraddiebstähle, 269 Körperverletzungsdelikte, 340 Ladendiebstähle, 369 Taschendiebstähle, 235 Drogendelikte und 115 Fälle von Nötigung, Freiheitsberaubung und/oder Bedrohung. Insgesamt wurden hier in dem Zeitraum 3785 Straftaten registriert.

Zwischen dem Bahnhof Neukölln und dem südlichen Ende der Hermannstraße listet die Polizei im gleichen Zeitraum etwa 328 Betrugsfälle, 246 Diebstähle von oder aus Autos, 143 Fahrraddiebstähle, 305 Körperverletzungen, 312 Ladendiebstähle, 419 Drogendelikte, 222 Taschendiebstähle und sieben sexuelle Übergriffe und/oder Vergewaltigungen auf. 

[Dieser Text stammt aus dem Neukölln-Newsletter vom Tagesspiegel. Den kompletten Newsletter gibt es kostenlos unter leute.tagesspiegel.de]

Insgesamt wurden hier 3524 Straftaten registriert. Bei der Zahl der Delikte liegen die beiden Neuköllner Zonen nach dem Görlitzer Park/Wrangelkiez (5.565 Straftaten) und dem Alex (4439) an Rang drei und vier, knapp vor der Gegend rund um das Kottbusser Tor (3409 Delikte). Die Zahlen gehen aus einer Antwort des Senats auf eine Anfrage der Abgeordneten Anne Helm und Niklas Schrader (beide Linke) hervor.

An den sogenannten kriminalitätsbelasteten Orten (kbO) haben die Einsatzkräfte der Polizei Sonderrechte: Sie können etwa verdachtsunabhängig Passant:innen und Anwohner:innen kontrollieren und durchsuchen, ebenso wie Fahrzeuge und andere „Sachen“. Die genauen Grenzen der Zonen gibt die Polizei aus ermittlungstechnischen Gründen nicht bekannt. Weitere Infos der Polizei dazu gibt es hier.

Korrekturhinweis: In einer früheren Version dieses Artikels stand, die Polizei könne Passant:innen „anlasslos“ kontrollieren. Die juristisch korrekte Formulierung ist „verdachtsunabhängig“, wir haben dies korrigiert. 

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