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Berlins Landeswahlleiter Stephan Bröchler hält die Stimmabgabe an der Wahlurne für die sicherste Alternative. (Symbolbild)

© Hauke-Christian Dittrich/dpa

Briefwahl auf den letzten Drücker: Sonntag verhindert? So können Berliner trotzdem noch ihre Stimme abgeben

Für Wähler, die immer noch auf ihre Unterlagen warten, wird die Zeit knapp. Was Sie jetzt noch tun können und weitere Fragen und Antworten rund um die Stimmenabgabe zur Bundestagswahl.

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Am Sonntag sind rund 2,4 Millionen Menschen in Berlin dazu aufgerufen, einen neuen Bundestag zu wählen. Rund ein Drittel davon hat bereits Briefwahl beantragt – ein neuer Rekord. Was Sie tun können, falls Sie immer noch auf Ihre Unterlagen warten und weitere wichtige Fragen und Antworten rund um die Stimmenabgabe lesen Sie hier.

Ich schaffe es am Sonntag nicht ins Wahllokal. Kann ich jetzt noch Briefwahl beantragen?

Ja. Allerdings sollten Sie in dem Fall die Briefwahl vor Ort nutzen. In den zuständigen Bezirkswahlämtern können noch bis Freitag, 15 Uhr, Anträge auf Briefwahl gestellt werden. Die ausgefüllten Unterlagen können Sie gleich vor Ort wieder abgeben. Die Berliner Briefwahlstellen haben noch bis einschließlich Donnerstag jeweils von 9 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Am Freitag vor der Wahl sind die Briefwahlstellen von 8 bis 15 Uhr geöffnet. Darüber hinaus bieten manche Bezirke erweiterte Öffnungszeiten an.

Ich habe die Briefwahlunterlagen zu Hause. Bis wann kann ich sie noch abschicken?

Generell gilt: Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis Sonntag um 18 Uhr beim zuständigen Bezirkswahlamt eingetroffen sein. Der sicherste Weg ist, diese direkt dort abzugeben. Sollten Sie den Postweg wählen, sollte dies bis spätestens Donnerstag erfolgen. „Wir appellieren an die Briefwählerinnen und Briefwähler, ihre Stimmabgabe per Brief spätestens bis Donnerstag auf den Weg zu bringen“, sagte der Betriebschef der Deutschen Post, Marc Hitschfeld, am Dienstag in Bonn. Für alle später verschickten Unterlagen kann die Post die rechtzeitige Lieferung trotz Sonderleerungen nicht garantieren.

Ich habe Briefwahl beantragt, die Unterlagen aber noch nicht bekommen. Was soll ich tun?

Nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt zu Ihrem Wahlamt auf, die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Noch bis Samstag, 12 Uhr, besteht die Möglichkeit, einen Ersatzwahlschein zu beantragen.

„Aufgrund der kurzen Frist bis zum Wahltag rate ich von der Möglichkeit ab, erneut Briefwahlunterlagen zu beantragen und sich diese postalisch zusenden zu lassen“, sagte Landeswahlleiter Stephan Bröchler. „Wahlberechtigten, denen die Briefwahlunterlagen bis jetzt nicht zugegangen sind, rate ich, schnell in den Briefwahlstellen des Bezirkswahlamtes ihres Wohnbezirks wählen zu gehen. Wer von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, kann sicher sein, dass seine Stimme zur Auszählung kommt.“

Am Sonntag einfach ins Wahllokal zu gehen, um vor Ort zu wählen, wird nicht funktionieren. Wenn im Wählerverzeichnis vermerkt ist, dass bereits ein Wahlschein ausgestellt wurde, muss dieser vorgezeigt werden. Andernfalls wird die Person von der Wahl ausgeschlossen.

Ich finde meine Wahlbenachrichtigung nicht mehr. Kann ich trotzdem wählen?

Ja, um das Wahlrecht wahrzunehmen, wird lediglich ein amtlicher Lichtbild-Ausweis für den Abgleich mit dem Wählerverzeichnis benötigt. Das können der Personalausweis, der Reisepass oder auch der Führerschein sein. Dennoch sollte die Wahlbenachrichtigung, wenn möglich, mitgebracht werden. Ihr Wahllokal können Sie über die Wahllokalsuche des Landes Berlin finden.

Ich finde keines meiner Ausweisdokumente. Kann ich am Sonntag trotzdem wählen?

Nein. Zwar ist eine Ausweiskontrolle im Wahllokal laut Bundeswahlordnung nicht zwingend vorgeschrieben, sie wird aber in der Regel durchgeführt. In der Bundeswahlordnung heißt es: „Der Wahlvorstand hat einen Wähler zurückzuweisen, der sich auf Verlangen des Wahlvorstandes nicht ausweisen kann oder die zur Feststellung der Identität erforderlichen Mitwirkungshandlungen verweigert.“

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