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Die regierende Berliner Politik auf dem Weg, Sparbeschlüsse zu verkünden.

© dpa/Bernd von Jutrczenka

Update

Bundestag stimmt Finanzpaket zu: Was bedeuten die neuen Schuldenregeln für Berlin?

Der Bundestag hat mehrere Änderungen des Grundgesetzes beschlossen, durch die Bund und Land neue Schulden aufnehmen können. Wie wirkt sich das auf den Haushalt der Hauptstadt aus?

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Ein Sondervermögen für Infrastruktur, zusätzliche Schulden für Verteidigungsausgaben und eine Lockerung der Schuldenbremse für die Bundesländer: Der Deutsche Bundestag hat am Dienstag dem zwischen CDU, CSU, SPD und Grünen ausgehandelten Finanzpaket zugestimmt. Am Freitag müssen die Grundgesetzänderungen noch durch den Bundesrat. Auch hier ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Sollten die Änderungen durchkommen, hätte das auch für Berlin Auswirkung. Ein Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten.

Um wie viel Geld geht es für Berlin?

Sollten die Vorhaben wie geplant beschlossen werden, könnte das Land Berlin voraussichtlich mit rund einer Milliarde Euro pro Jahr zusätzlich rechnen. Wie hoch die Kredite, die Berlin aufgrund der Aufweichung der Schuldenbremse aufnehmen könnte, genau sind, ist noch offen.

Die Bundesländer sollen jährlich zusätzliche Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des deutschlandweiten BIP aufnehmen können. Wie diese Summe verteilt wird, solle in einem weiteren Gesetz geregelt werden.

Nimmt man den oft verwendeten Königsteiner Schlüssel als Berechnungsgrundlage, stehen Berlin rund 800 Millionen Euro zur Verfügung. Wie schnell dieses Gesetz kommt, wird auch entscheidend dafür sein, ob Berlin schon im laufenden Haushaltsjahr 2025 von den zusätzlichen Krediten profitieren kann.

Aus dem auf zwölf Jahre angelegten Infrastruktur-Sondervermögen über 500 Milliarden Euro sollen 100 Milliarden direkt an die Bundesländer fließen. Damit stehen Berlin rechnerisch – wiederum auf Grundlage des Königsteiner Schlüssels – rund 417 Millionen Euro für zusätzliche Investitionen zur Verfügung. Des Weiteren würde Berlin profitieren, wenn der Bund Infrastrukturprojekte in der Hauptstadt finanziert.

Die zusätzliche Finanzierung der Verteidigungsausgaben, die ein Prozent des BIP übersteigen, hat für Berlin keine direkten finanziellen Auswirkungen. Die Stadt könnte profitieren, wenn Investitionen, etwa für den Zivilschutz, in Berlin getätigt werden.

Ist die Sorge vor einem Minusgeschäft für die Länder gebannt?

Zum Teil. Die Unterhändler im Bund trugen der Berliner Sorge Rechnung, dass das Land durch die neue Ausnahme bei der Schuldenbremse keine Notlagenkredite oder konjunkturbedingte Kredite mehr aufnehmen könne. In der Begründung der Grundgesetzänderung heißt es explizit, dass die neuen Schulden zusätzlich gemacht werden können.

Berlins Finanzsenator Stefan Evers (CDU) verwies am Donnerstag im Berliner Abgeordnetenhaus allerdings auf eine weitere Gefahr für die Länder. Diese hätten die Ausnahmeregel bei der Einführung der Schuldenbremse damals bewusst abgelehnt – aus Sorge, der Bund ziehe sich dann aus kofinanzierten Projekten zurück.

Zudem verwies Evers auf die zahlreichen Wahlversprechen von Union und SPD, deren Umsetzung am Ende den zusätzlichen Kreditspielraum deutlich übersteigen könnten. „Da gibt es noch einiges sehr, sehr ernsthaft mit den Beteiligten auf Bundesebene zu diskutieren“, sagte Evers.

Mehr Spielraum bei Krediten: Muss Berlin dann nicht mehr sparen?

Nein. Abgesehen davon, dass die Ausgaben aus dem Sondervermögen explizit für zusätzliche Investitionen genutzt werden müssen, würden die in Rede stehenden Summen auch nicht ausreichen, um das strukturelle Finanzierungsdefizit Berlins – sprich das Missverhältnis der Einnahmen und Ausgaben – auszugleichen.

Zudem hat Berlin schon jetzt mit rund 68 Milliarden Euro nach Bremen den zweithöchsten Schuldenstand pro Kopf aller Bundesländer (rund 18.000 Euro). Durch die Möglichkeit einer strukturellen Neuverschuldung könne Berlin die „Konsolidierung planvoll gestalten, ohne unzumutbare soziale Härte“, sagte Finanzsenator Evers.

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