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Familienministerin und SPD-Spitzenkandidatin Franziska Giffey bei einer Pressekonferenz Anfang Mai 2021. Sie will Regierende Bürgermeisterin von Berlin werden.

© imago images/Political-Moments

Update

Abschlussbericht zur Doktorarbeit liegt vor: Entscheidung in Giffeys Plagiats-Affäre wohl noch vor der Berlin-Wahl

Berlins SPD-Spitzenkandidatin Franziska Giffey hat vier Wochen Zeit, zum Bericht über ihre Doktorarbeit Stellung zu nehmen. Es droht der Entzug des Titels.

Eine Entscheidung im Verfahren um den Doktortitel von Familienministerin und Berlins SPD-Spitzenkandidatin Franziska Giffey rückt eine Entscheidung näher. Das Prüfgremium der Freien Universität (FU) hat dem Präsidium am Mittwoch seinen Abschlussbericht vorgelegt.

Laut Mitteilung der Freien Universität hat Giffey nun vier Wochen Zeit, dazu Stellung zu nehmen. Dann wird die Universität entscheiden, ob die bisherige Rüge bestand hat oder womöglich der Doktortitel entzogen wird.

Das wurde am Mittwoch in einer Sitzung des Akademischen Senats der Universität mitgeteilt. Giffey sei darüber bereits informiert worden. Nach ihrer Stellungnahme wird das Präsidium erneut über die Promotion entscheiden. Das wird aller Voraussicht nach noch vor der Abgeordnetenhauswahl am 26. September passieren.

Über den Inhalt des Berichts wurde am Mittwoch nichts bekannt. Die Universität erklärte: "Nähere Informationen zum laufenden Prüfverfahren und zum Bericht des Prüfgremiums werden vor Bekanntgabe des Schlussergebnisses nicht veröffentlicht."

Die Mitglieder des Prüf-Gremiums werden bis zum Ende des Verfahrens geheim gehalten. Damit soll laut der Universität die Unabhängigkeit des Verfahrens sichergestellt werden.

Erste Plagiats-Vorwürfe 2019 - Fall 2020 erneut aufgegriffen

Die Freie Universität hatte im vergangenen November angekündigt, die Dissertation von Giffey erneut zu prüfen. Im Januar wurde deshalb durch den zuständigen Promotionsausschuss des Fachbereichs Politik- und Sozialwissenschaften erneut ein Gremium eingesetzt. Das Ergebnis des Prüfverfahrens wird bei der Entscheidung über eine mögliche Aufhebung der im Oktober 2019 durch das Präsidium ausgesprochenen Rüge berücksichtigt.

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Anfang 2019 hatte die Universität wegen möglicher Plagiate ein Prüf-Verfahren eingeleitet. Trotz der festgestellten Mängel habe nicht grundsätzlich in Frage gestellt werden können, dass es sich bei der Dissertation um eine eigenständige wissenschaftliche Leistung handelte, teilte die FU damals mit und den Doktortitel nicht entzogen, sondern eine Rüge ausgesprochen.

Nach einem Gutachten des renommierten Rechtswissenschaftlers Ulrich Battis entschied das Präsidium der FU, den Fall noch einmal zu prüfen. Die Universität kam zu dem Schluss, dass im Schlussbericht des Prüfungsgremiums für Giffeys Dissertation nicht dargelegt wurde, ob es sich um einen minderschweren Fall handele. Franziska Giffey wollte sich am Mittwoch auf Anfrage nicht äußern.

"Die Sachlage ist aus unserer Sicht klar: Der Titel muss aberkannt werden", sagt Janik Besendorf vom Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der FU. "Wir erwarten, dass wie angekündigt alle Unterlagen die der Entscheidung zu Grunde liegen veröffentlich werden."

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