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Über den Mietendeckel in Berlin entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

© imago images/Dirk Sattler

Update

Klage am Bundesverfassungsgericht: Entscheidung zum Berliner Mietendeckel wird Donnerstag veröffentlicht

Lange erwartet: Am Donnerstag wird Karlsruhe seine Entscheidung über die Normenkontrollklage von CDU und FDP gegen den Berliner Mietendeckel veröffentlichen.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat über den Berliner Mietendeckel entschieden. Am Donnerstag wird es seine Entscheidung über die Normenkontrollklage der Bundestagsfraktionen von Union und FDP veröffentlichen. Das kündigte das Gericht auf seiner Internetseite an.

Einfach ausgedrückt geht es darum, dass ein Bundesland nicht mit eigenen Gesetzen ein Rechtsgebiet, hier also die Mieten, regulieren darf, das zuvor schon vom Bund abgesteckt worden ist.

Union und FDP im Bundestag haben in ihrer Klage bemängelt, dass mit der gesetzlichen Regulierung von Mieten bestehende Gesetzesvorgaben des Bundes ausgehebelt werden. Berlin habe mit dem Mietendeckel unzulässig in die Kompetenz des Bundesgesetzgebers eingegriffen.

Das Gesetz gilt als Prestigeprojekt des rot-rot-grünen Senats. Es soll verhindern, dass die Mieten in der Hauptstadt weiter so schnell steigen wie in den vergangenen Jahren.

In Berlin sind seit dem 23. Februar 2020 Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren. Ab 2022 dürfen sie höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen. Wird eine Wohnung wieder vermietet, muss sich der Vermieter an neue, vom Staat festgelegte Obergrenzen und die zuletzt verlangte Miete halten.

Vermieter könnten Mieten nachträglich verlangen, sollte Karlsruhe den Deckel kippen

Die zweite Stufe hat neun Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes am 22. November gegriffen. Dann sind überhöhte Mieten verboten. Dies gilt, wenn eine Miete mehr als 20 Prozent über der Obergrenze liegt.

Sollte Karlsruhe den Mietendeckel kippen, stehen Berliner Mieter, die seit geraumer Zeit weniger Miete zahlen müssen, vor einem Problem. Vermieter könnten dann die Zahlung der durch den Deckel eingesparten Miete nachträglich verlangen. Selbst Vertreter der rot-rot-grünen Koalition hatten Mieter stets aufgefordert, die bislang eingesparte Miete für den Fall zurückzulegen, dass der Mietendeckel fällt.

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Das von Horst Seehofer (CSU) geführte Bundesinnenministerium hält den Mietendeckel für grundgesetzwidrig. Das Land Berlin sei gar nicht berechtigt, ein solches Gesetz zum Mietendeckel zu erlassen. Der Bund habe mit der Regelung des Mietpreisrechts auf dem freien Wohnungsmarkt von seiner Kompetenz abschließend Gebrauch gemacht – etwa mit der Mietpreisbremse in Regionen mit besonders angespanntem Wohnungsmarkt.

Zudem greift das Gesetz aus Sicht des Ministeriums in die vom Grundgesetz geschützte Eigentumsfreiheit der Wohnungseigentümer und ihre Vertragsfreiheit ein. Ob die im Grundgesetz geschützten Interessen der Eigentümer derart weit in den Hintergrund gestellt werden dürfen, wie es der Berliner Mietendeckel vorsieht, sei zweifelhaft.

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