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„Das Gesetz ermöglicht keine Enteignungen“, sagte der CDU-Fraktionsvorsitzender, Dirk Stettner. (Archivbild)

© Soeren Stache/dpa

Update

„Ermöglicht keine Enteignungen“: CDU und SPD legen Entwurf für ein Vergesellschaftungsrahmengesetz vor

CDU und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, ein Vergesellschaftungsrahmengesetz auszuarbeiten. Nun legen sie einen Entwurf vor. Das Gesetz soll noch vor der Wahl 2026 verabschiedet werden.

Stand:

Die Fraktionen von CDU und SPD haben sich auf einen Entwurf für ein Vergesellschaftungsrahmengesetz verständigt. Er gilt als Antwort der Koalition auf den erfolgreichen Volksentscheid zur Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne im Jahr 2021, den weder die damals regierende rot-grün-rote Koalition noch die aktuelle schwarz-rote Koalition umgesetzt haben.

Das Gesetz selbst hätte keinerlei praktische Konsequenzen. Es soll lediglich einen Rahmen abstecken, innerhalb dessen Vergesellschaftungen in Berlin nach Artikel 15 im Grundgesetz möglich wären. Erklärtes Ziel von CDU und SPD ist es, das Gesetz, das erst zwei Jahre nach Verabschiedung in Kraft treten soll, vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. Damit es dazu kommt, müsste entweder die Bundesregierung, eine Landesregierung oder ein Viertel der Mitglieder des Deutschen Bundestages einen Antrag auf eine abstrakte Normenkontrolle stellen. Ob der Berliner Senat diesen Antrag auch selbst stellen könnte, ist umstritten.

Darüber hinaus verfolgen CDU und SPD aber offensichtlich unterschiedliche Ziele mit dem Gesetz. Die Christdemokraten sprechen sich seit jeher gegen Vergesellschaftungen aus. Laut dem CDU-Fraktionsvorsitzenden Dirk Stettner würden Vorhaben wie die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne in Berlin durch das Gesetz erschwert oder sogar verhindert. „Wir haben durch das Rahmengesetz unmissverständlich klargestellt: Eigentum ist durch unsere Verfassung geschützt und wir sorgen dafür, dass das auch weiterhin in Berlin gilt“, sagte Stettner.

Das Gesetz ermögliche „keine Enteignungen“, betonte Stettner zudem. „Wir schützen den Berliner Haushalt vor milliardenschweren Abenteuern. Eine Vergesellschaftung, die die Stadt auf Jahre hinaus finanziell lähmt, wird es mit uns nicht geben.“ Damit spielt Stettner unter anderem darauf an, dass laut Gesetzentwurf durch eine Vergesellschaftung „die Leistungsfähigkeit des Landeshaushalts nicht auf Dauer erheblich eingeschränkt sein“ darf.

Die SPD hingegen sieht unter bestimmten Voraussetzungen Anwendungsmöglichkeiten für das Gesetz. „Die Koalition wird in den Markt eingreifen, wenn das im Bereich der Daseinsvorsorge nötig ist, im Interesse der Berlinerinnen und Berliner“, sagte der Fraktionsvorsitzende Raed Saleh dem Tagesspiegel. „Wir werden dabei rechtssicher, maßvoll und haushaltsschonend regulieren, statt unverhältnismäßig zu enteignen.“ Ein Hinweis auf die Möglichkeit, bei einer Vergesellschaftung das Eigentum in Unternehmerhand zu lassen, jedoch Vorgaben bei der Bewirtschaftung zu machen.

Die Initiative hatte Ende Oktober einen eigenen Gesetzentwurf für die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne in Berlin vorgelegt und plant dazu einen erneuten Volksentscheid. Wann dieser stattfinden könnte, ist noch offen.

Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ kritisierte den Entwurf von CDU und SPD scharf. „Dieses Gesetz blockiert die Vergesellschaftung und dient einzig dazu, die knapp eine Million Berlinerinnen und Berliner, die dafür gestimmt haben, mit einer billigen Nebelkerze abzulenken“, sagte Justus Henze, Sprecher der Initiative. „Jede vierte Person in Berlin ist von Wohnarmut bedroht, aber anstatt dafür endlich Lösungen zu liefern, machen CDU und SPD Pseudo-Politik ohne jeden Effekt auf die Mietenkrise.“

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