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„From the river to the sea“: Berliner Gericht stuft umstrittene Parole erstmals als Terror-Kennzeichen ein
Wer den Spruch „From the river to the sea“ gebraucht, macht sich des Verwendens von Terror-Kennzeichen schuldig, entscheidet das Landgericht. Eine 42-Jährige muss eine Geldstrafe zahlen.
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Keine propalästinensische Parole ist so umstritten wie er Slogan „From the river to the sea, Palestine will be free“. Ist sie strafbar oder nicht? Das Berliner Landgericht entschied am Freitag: Wer die Parole gebraucht, macht sich des Verwendens von Kennzeichen terroristischen Organisationen schuldig.
Mit dem Urteil hat bundesweit erstmals ein Landgericht im Zusammenhang mit der Parole auf ein Verwenden von Terror-Kennzeichen entschieden. Gegen die im Prozess angeklagte 42-Jährige erging eine Geldstrafe von 1300 Euro.
„Die Hamas hat sich diesen Spruch zu eigen gemacht“, begründete Richterin Susann Wettley das Urteil. Die Parole sei mittlerweile ein Symbol und ein Kennzeichen der Terrororganisation, die damit die Auslöschung des Staates Israel meine.
Seit dem Überfall der islamistischen Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 habe die Terrororganisation den Slogan auch bereits mehrfach in diesem Kontext verwendet. Es reiche aus, dass sich die terroristische Vereinigung das Kennzeichen durch ständigen Gebrauch quasi einverleibt habe, auch wenn der Spruch zuvor von anderen Akteuren aus anderen Motiven gebraucht wurde.
Angeklagte Influencerin distanziert sich von Posts
Aus der Anklagebank saß Influencerin Benora A. L., die den Slogan in zwei Fällen im November und Dezember 2023 in Instagram-Posts jeweils in direktem Zusammenhang zur Terrororganisation Hamas gestellt hatte. Zudem hatte sie eine Fotografie eines Sprechers der Qassam-Brigaden, dem militärischen Flügel der Hamas, mit zustimmenden Kommentaren und Emojis versehen und auf ihrem öffentlich einsehbaren Instagram-Profil veröffentlicht. In dem Fall wurde sie des Verbreitens von Propagandamitteln terroristischer Organisationen schuldig gesprochen.
Die Iranerin, die Bürgergeld bezieht und für die keine Sympathisanten mit im Gerichtssaal saßen, gab die Posts zu: „Ich war damals einfach krass mit Hamas verbunden.“ Und sie distanzierte sich im Prozess: „Jetzt bin ich raus aus der Bubble.“ Sie unterstütze „nicht mehr alles, was die Hamas macht“. Sie sei nicht antisemitisch.
Ihr Verteidiger sagte im Plädoyer, die Frau sei „psychisch angeschlagen“ gewesen, sie habe nicht die Sichtweisen einer Terrororganisation verbreiten wollen. Es sei ihr darum gegangen, „ihre eigene Sichtweise über Religionen darzustellen“.
In einem früheren Berliner Urteil im Kontext mit der umstrittenen Parole hatte das Amtsgericht Tiergarten im Fall einer Frau, die den Slogan während einer Demonstration angestimmt hatte, auf einen Schuldspruch wegen Billigung von Straftaten entschieden. Das Urteil im jetzigen Prozess entsprach mit 130 Tagessätzen zu je 10 Euro dem Antrag des Staatsanwalts. Der Verteidiger, der auf Freispruch plädiert hatte, kündigte bereits Revision an. Dann würde der Fall vor den Bundesgerichtshof (BGH) gehen.
„Das Landgericht hat heute ein sehr wichtiges Signal gesetzt und deutlich gemacht, dass es hier keinesfalls um eine dämliche Parole, sondern absolute Terrorpropaganda geht“, sagte Benjamin Jendro, Sprecher der Gewerkschaft der Polizei. „Das schafft für unsere Kollegen Rechtssicherheit und nimmt hoffentlich auch denen den Wind aus den Segeln, die den Antisemitismus auf unseren Straßen kleinreden wollen, Menschenhass bagatellisieren und öffentlich dafür eintreten, solche Hassbotschaften als dumm, aber legitim darzustellen.“
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