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Kein Asyl für Berliner Clan-Kriminellen: Kalil El Zein soll nach Libanon abgeschoben werden
Der mehrfach verurteilte Clan-Kriminelle kam nach seiner Abschiebung zurück nach Berlin und stellte einen Asylantrag. Dieser wurde nun abgelehnt. Er sei „unbegründet“.
Stand:
Der Asylantrag des Berliner Clan-Kriminellen Khalil El Zein wurde nach Tagesspiegel-Informationen abgelehnt, weil er unbegründet sei. Zuerst hatten „Bild“ und „B.Z.“ berichtet. Wie schnell El Zein abgeschoben wird und ob er Rechtsmittel gegen die Ablehnung des Asylantrags vor dem Verwaltungsgericht einlegt, blieb bis Donnerstagabend unklar.
Die Polizei führt den 35-jährigen El Zein als „ausländischen Mehrfach- und Intensivstraftäter“ – etwa wegen räuberischer Erpressung, Diebstahls und gefährlicher Körperverletzung. Zehn Strafurteile sind im Bundeszentralregister vermerkt. Er stand zudem in Verdacht, am KaDeWe-Einbruch 2014 beteiligt gewesen sein. Damals waren fünf Maskierte mit Äxten und Macheten in das Luxus-Kaufhaus gestürmt und hatten Schmuck im Wert von mehr als 800.000 Euro gestohlen. El Zein kam damals in Untersuchungshaft, wurde aber während des Strafprozesses freigesprochen.
Am 15. März 2024 wurde El Zein in den Libanon abgeschoben. Doch seit spätestens 13. Oktober soll er wieder in Berlin sein. Vor einer Woche ging er zum Ankunftszentrum für Flüchtlinge und stellte mündlich ein Asylgesuch sowie einen Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). El Zein bekam eine schriftliche Aufenthaltsgestattung. Zunächst hatte es so ausgesehen, als könne er vorerst nicht in Abschiebehaft genommen und wieder zurück in den Libanon geschickt werden.
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