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Fast wie früher. So feierten alte Kameraden den Tag des Kriegsendes.

© Theo Heimann

Kein Verbot von SED-Symbolen: Leutheusser-Schnarrenberger bleibt hart

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger lehnt ein Verbot von ehemaligen DDR-Symbolen als Gleichsetzung mit dem NS-Regime ab. Den Gegnern geht es nicht um eine Gleichsetzung, sondern um eine generelle Auseinandersetzung mit der zweiten deutschen Diktatur.

Von Sabine Beikler

Ein Verbot von ehemaligen DDR-Symbolen wird es nicht geben. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) lehnt strafrechtliche Verbote ab, wie sie dem Berliner Generalsekretär und Bundestagsabgeordneten Kai Wegner schrieb. Nach dem Aufmarsch von Uniformierten eines ehemaligen Stasi-Wachregiments Anfang Mai im Treptower Park setzte sich der CDU-Landesgruppenchef für eine Gesetzesinitiative zum Verbot der DDR-Symbole ein. Ein Antrag auf dem CDU-Parteitag Anfang Juni fand dazu eine große Mehrheit. Schon 2011 verabschiedete der CDU-Bundesparteitag in Leipzig einen derartigen Vorstoß, wie man ein grundsätzliches Nein zu DDR-Symbolen auch gesetzesfest machen kann.

Blick auf die Einzelschicksale versperrt

Die Bundesjustizministerin schrieb an Wegner, die Unrechtstaten des SED-Regimes könnten nicht mit den „Gräueltaten des Nationalsozialismus“ gleichgesetzt werden. Der Blick auf die Einzelschicksale würde durch eine „strafrechtliche Gleichbehandlung der Symbole der DDR und ihrer Organisationen mit denen des Nationalsozialismus nur unnötig verstellt“. Bereits geltendes Recht würde die „Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft wie andere Menschen auch“ vor Hetze und Beleidigung schützen. Stattdessen brauche man eine „kritische Zivilgesellschaft, um der Gefahr der Verharmlosung des durch das DDR-Regime und diesem nahestehende Organisationen begangenen Unrechts zu begegnen“, lautete der Wortlaut des Briefs.

Für Martin Lindner, den Berliner FPD-Landeschef und Fraktionsvize im Bundestag, ist die Argumentation nachvollziehbar. Er plädiert für eine Verschärfung des Paragraphen 132a BGB, wonach unter anderem das missbräuchliche Tragen von in- und ausländischen Uniformen, Amtskleidungen oder -abzeichen strafbar ist. „Man könnte das Gesetz ergänzen mit dem Zusatz, dass das für derzeitige und ehemals gültige Uniformen in Deutschland gilt“, sagte Lindner.

CDU-Generalsekretär Wegner bleibt dabei: „Es geht nicht um die Gleichsetzung der Nazi- und SED-Diktatur. Es geht bewusst darum, auch gegen Symbole der zweiten Diktatur in Deutschland vorzugehen.“

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